W378 N. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

$ 116. Eine grosse Verstärkung des Schutzmannspersonals erforderte das Gesetz betr.
die Kosten Kgl. Polizeiverwaltungen vom 20, April 1892 (G.-S 8. 87), welches in seinem
$ 7 die Kosten des Nachtwachtwesens -— welche bis dahin in Berlin auf Grund eines Vertrages
 vom 31. Juli 1857 der Stadt obgelegen hatten — auf den Staat übertrug.
Da die Vermehrung der Schutzmannschaft aus Mangel an Anwärtern nicht sofort erfolgen
 konnte, war es nothwendig, auch nach dem 1. April 1893 einstweilen noch das Nachtwachtwesen
 der Stadt Berlin gegen vollen Ersatz der Kosten zu belassen. Nur allmählich
gelang os, die Schutzmannschaft soweit zu vermehren, dass nach und nach die in den einzelnen
 Hauptmannschaftsbezirken vorhandenen Nachtwachtmannschaften abgelöst werden
konnten Erst zu Ende des Jahres 1895 war die Uebertragung vollständig durchgeführt
‘s, Anl. LXXXI 8. 289 Anm, 2).
Die durch Uebernahme des Nachtwachtdienstes verursachte Personalvermehrung ermöglichte
 es, die Revierwachen mit ocinom stärkeren Mannschaftsbestande für den Strassendienst,
 durchschnittlich je 15 bis 20 Mann mehr als bisher, auszustatten. Damit wurde die
Bereithaltung grösserer Mannschaftsbestände in den Bezirkswachen im Allgemeinen entbehrlich
 und es konnten die letzteren fast sämmtlich beseitigt werden. Bestehen blieben
neben den Revierwachen allein die Bezirkswache der ersten Hauptmannschaft mit Rücksicht
auf die besonderen, durch den Sicherheitsdienst in der Umgebung des Schlosses und durch
die Ueberwachung des Verkehrs in der Friedrichstadt bedingten Anforderungen, sowie die
im Polizeidienstgebäude stationirte Reservewache, deren Personal gleichzeitig zu zahlreichen
Aufgaben im inneren Dienste der Behörde Verwendung findet,
Gegenwärtige Organisation.
$ 117. Gegenwärtig ist die Schutzmannschaft wie folgt organisirt: Das Kommando
führt der direkt dem Polizeipräsidenten unterstellte Polizeioberst,') während die Verwaltungsangelegenheiten
 der Schutzmannschaft bei der Abtheilung I bearbeitet werden. Die Schutzmannschaft
 gliedert sich in 3 Polizeibrigaden, seit 1901 mit 3 Polizeimajors an der Spitze,
12 Bezirkshauptmannschaften und 102 Polizeireviere; neben dieser Gliederung bestehen die
erittene Abtheilung und die Reserveabtheilung, je unter der Führung eines Hauptmanns,
sowie vier sogenannte Fachhauptmannschaften, nämlich das Polizeischiffahrtsbureau, das
Gewerbekommissariat, das Kommissariat für öffentliches Fuhrwesen und das Kommissariat
für Strassenbenennungs- und Beleuchtungsangolegenheiten, für Militär- und Gnadensachen.
Das Personal der Schutzmannschaft besteht zur Zeit aus einem Polizeioberst, 3 Polizeimajors,
 19 Polizeihauptleuten, 193 Polizeilieutenants einschliesslich 55 interimistischen
Polizeilieutenants, 412 Wachtmeistern zu Fuss, 4808 Schutzmännern zu Fuss, 18 berittenen
Wachtmeistern, und 220 berittenen Schutzmännern. .
Wegen der Dienstbezüge der Schutzmannschaft siehe $$ 129, 131, 134, 136.
Die Kriminalpolizei,
S$ 118. Dem Polizeipräsidium waren bereits bei seiner Wiedereinrichtung im Jahre
1822 mehrere Kriminalkommissare beigegeben, denen im Jahre 1880 auch ein vorwiegend
ür die Aufgaben der Kriminalpolizei bestimmter Polizeiinspektor hinzutrat. Von der im
Jahre 1851 durchgeführten Umbildung der Exekutive wurde diose Beamtenkategorie nicht
oetroffen, vielmehr blieb sie unabhängig von der Organisation der Schutzmannschaft neben
dieser bestehen.
Die rapide Entwickelung der Stadt in den 60er und namentlich in den 70er Jahrer
natte naturgemäss eine ungemeiue Steigerung und Erschwerung der Aufgaben der Kriminalpolizei
 zur Folge. Damit war der Anlass gegeben zu mehreren bedeutsamen organisat0-rischen
 Neuerungen.
Zunächst ging man im Jahre 1864 dazu über, der Kriminalpolizei eine Anzahl vor
Wachtmeistern und Schutzleuten ständig — unter Gewährung besonderer Zulagen für die
Beschaffung von Civilkleidung — zu überweisen.
ı) Diese Stelle war yon 1863— 1877/78 vorübergehend aufgehoben.