Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 122-—124. 1381

Im Anschluss an die Einrichtung der Feuerwehr war in den Jahren 1851—1854 ein
eigenes Telegraphennetz für das Polizeipräsidium angelegt worden. Dadurch war von vornherein
 die Anstellung eines besonderen Telegraphenpersonals erforderlich geworden,
Es wurden für die im Präsidialgebäude befindliche Centralstation besondere Obertelegraphisten
 und Telegraphisten, und zwar zunächst je zwei, angestellt; Vorsteher der
Station wurde ein Telegrapheningenieur, Dagegen versehen bei den Nebenstationen (Polizeiand
 Feuerwachen) aus deren Personal ausgebildete Beamte den Dienst.
Zur Ausführung kleinerer Bau- und Montagearbeiten wurden anfangs Handwerker und
geoignete Feuerwehrleute herangezogen, Späterhin ist eine besondere Apparatenwerkstatt
eingerichtet worden, in der eine Anzahl von Mechanikern und Arbeitern beschäftigt wird.
Zur Beaufsichtigung der '"Telegraphenbauarbeiten war seit 1855 ein Leitungsrevisor, und
sind seit 1879 deren zwei vorhanden. Ein dritter Leitungsrevisor steht seit 1882 der
Apparatenwerkstatt vor.
Die erste Obertelegraphistenstelle ist seit 1892 mit einem höher gebildeten Beamten
ur ständigen Unterstützung und Vertretung des Ingenieurs besetzt worden; im Jahre 1895
wurde diese Stelle in eine Oberpolizeitelegraphensekretärstelle verwandelt, Im Uebrigen
haben auch in diesem Dienstzweige im Laufe der Jahrzehnte mannigfache Personalvermehrungen
 stattgefunden.
. 8123. Gegenwärtig (1902) steht an der Spite der Feuerwehr der Branddirektor, Das
Slgentliche Feuerwehrpersonal zerfällt in 5 Kompagnien und 18 Züge; die Ktatsstärke
beläufß sich zur Zeit auf 1 Branddirektor, 6 Brandinspektoren, 15 Brandıneister, 7 Feldwebel,
 12 Obermaschinisten, 77 Oberfeuerinänner, 689 Feuermänner und 41 Spritzenuänner.
Der Feuerwehrabtheilung unterstellt ist ausserdem das Personal. der Centraltelepraphenstation,
 bestehend aus einem Telegrapheningenieur als Vorsteher, sowie 35 sonstigen
l’elegraphenbeamten.
Wegen der Tragung der Kosten tür die Feuerwehr vgl. $ 130.

Polizeigefängniss und Polizeigewahrsam.
$ 124, Bezüglich der Unterbringung polizeilich festgenommener
Personen wird seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze der
Persönlichen Freiheit v. 12. Febr. 1850 ein Unterschied gemacht. Die
auf Grund des &amp; 6 des Gesetzes zu ihrem eigenen Schutze oder zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Sicherheit und Ruhe
festgenommenen Personen werden im Polizeigewahrsam untergebracht.
N welchem die festgenommenen Personen bis zur ihrer Entlassung,
Vorführung vor den Richter oder sonstigen Bestimmung regelmässig
Ohne Einzelhaft in gemeinschaftlichen Sälen untergebracht und festgehalten
 werden. Dagegen erfolgt die Abführung der gemäss $$ 1
und 2 des Ges. v. 12. Febr. 1850 (jetzt $$ 112ff. der St.-P.-O.) in Folge
Slnes richterlichen Haftbefehls oder auf frischer That verhafteten
Personen zum Polizeigefängniss, welches gleichzeitig für die Abbüssung
Polizeilicher Haftstrafen benutzt wird.
_ Ursprünglich diente das Stadtvoigteigefängniss zur Aufnahme
SAmmtlicher polizeilich festgenommener Personen. Nach Eintritt der
Obengedachten Unterscheidung wurde es nur noch als Polizeigefängniss
benutzt, während das Polizeigewahrsam im Hofgebäude des alten
Polizeidienstgebäudes am Molkenmarkt untergebracht war.
_ Nach der Erbauung des neuen Polizeidienstgebäudes im Jahre 1889
nd Polizeigefäneniss und Polizeigewahrsam in dieses verlegt, jedoch