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1. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

früheren Paragraphen dargestellten Beamtenvermehrungen, sowie der
im Laufe der Zeit stattgehabten Besoldungsverbesserungen angab,
zeigt folgendes Bild. Es betrugen die Gesammtkosten (in Mark):
1875 1890 1908 ')
4712537 7 703 688 18 020 314
(63456)? (189 059)?)
ab an Einnahmen . 88 748 17 968°) 5 052 600
Summe . . 46285789 7 685 715 12 967 714.
Eine Vergleichung der einzelnen Ausgabegruppen mit früheren
Zeiträumen lässt sich nur bis in die 70er Jahre zurück durchführen,
da vorher eine gänzlich andere Etatsaufstellung stattfand, welche einen
Vergleich unmöglich macht.
Es betrugen
Besoldungen (Tit. 1-7) . ..
Wohnungsgeldzuschüsse (Tit. 8)
andere persönliche Ausgaben
(Tit. 9. 2000000000000 185 862 256 620 633 820
sächliche Ausgaben (Tit. 10—15) 196 744 417 018 2.952 1832
Summe . . 4715 761 7708 688 18 020 314.
a) Persönliche Ausgaben (Anlı LXXXIT).
$ 129, Der Polizeipräsident hat gegenwärtig ein fixirtes Gehalt
von 12000 M., steht also den Regierungspräsidenten gleich und bezieht
auch wie diese eine nicht pensionsfähige Stellenzulage (3000 M.) und
hat freie Dienstwohnung.
Die drei Polizeidirektoren von Charlottenburg, Rixdorf und Schöneberg
 haben dagegen aufsteigende Gehälter von 6000—8000 M., ebenso
wie die Polizeidirektoren und -Präsidenten in der Provinz (4 Stufen
zu 6000, 6700, 7400, 8000 M. in 9 Jahren).
Die Ober- und Regierungsräthe stehen denjenigen der Allgemeinen
Verwaltung gleich, die Oberregierungsräthe beziehen 900 M. Dirigentenzulage,
 der Vertreter des Präsidenten zu Berlin noch 900 M. Vertretungszulage.
 Ein Öberregierungsrath hat Dienstwohnung.
Die Stellen und Gehälter für Überregierungsräthe und Regierungsräthe ühertragen sich
mit den bei Kap. 58 Tit. 1 des Etats des Finanzministeriums und Kap. 6 Tit. 1 des Etats
der Verwaltung der direkten Steuern vorgesehenen Stellen und Gehältern für Beamte derselben
 Art, jedoch mit Ausnahme derjenigen vier Oberregierungsräthe, welche Abtheilungsdirigenten
 für die Abtheilungen IIa: Wohlfahrtspolizei, 1_b: Gewerbe- und Verkehrspolizei,
IlI: Baupolizeis IV: Kriminal- und Sicherheitspolizei (s. $ 108) sind.
ı) einschliesslich Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf. .
') Kosten der Polizeiverwaltung Charlottenburg.
3) Der Rückgang der Einnahmen gegen das Jahr 1875 erklärt sich dadurch, dass vom
1. April 1880 bis zum Inkrafttreten des Polizeikostengesetzes die Polizeistrafgelder, welche
früher eine Einnahme des Staates bildeten, zur Stadtkasse flassen.