Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung, $ 199. 1385

Die Polizeiräthe beziehen 3000—5000 M. (7 Stufen: 3000, 3400,
3800, 4100, 4400, 4700, 5000 M. in 18 Jahren), die Polizeiassessoren
2000—8600 M. (4 Stufen: 2000, 2600, 3100, 3600 M. in 9 Jahren), zwei
Polizeiräthe sind Abtheilungsdirigenten (Abth. V und VI s. 8 108) und
beziehen je 600 M. Dirigentenzulage, einer als Vorsteher des Ein-Wohnermeldeamts
 600 M. Funktionszulage, ein Polizeidirektor und
Zwei Polizeiräthe haben Dienstwohnung; zwei Polizeidirektoren beziehen
 je eine Miethsentschädigung von 1800 M.
Bei den Bureaubeamten (Tit. 3) sind zwei grosse Gehaltsklassen
ZU unterscheiden, die Polizeisekretäre, welche mit 1800—4200 M. den
Regierungssekretären gleich stehen und die Meldeamtsbureauassistenten,
Welche dasselbe Mindestgehalt haben (1800 M.), im Höchstgehalt aber
nur bis 2700 M. (7 Stufen: 1800, 1950, 2100, 2250, 2400, 2550, 2700 M.
In 18 Jahren) steigen. (Ueber ihre Vorbildung s. $ 138).
Den Polizeisekretären stehen gleich die Obertelegraphisten, den
Meldeamtsbureauassistenten die Telegraphisten und Leitungsrevisoren.
Bei der Polizeihauptkasse (Tit. 4) bezieht der Rendant 4800
bis 5400 M. (3 Stufen in 6 Jahren: 4800, 5100, 5400 M.), Oberbuchhalter
und Kassirer 3000—4200 M. (5 Stufen in 12 Jahren: 3000, 3300, 3600.
3900, 4000 M.), die Buchhalter stehen den Polizeisekretären gleich.
Die Kanzlisten stehen wie diejenigen bei den Regierungen auf
1650—2700 M.
Bei den Unterbeamten (Tit. 5) giebt es drei Gehaltsgruppen, von
denen die erste 1200—1800 M. (8 Stufen in 21 Jahren: 1200, 1300,
1400, 1480, 1560, 1640, 1720, 1800 M.), die zweite 1000—1500 M.
(8 Stufen in 21 Jahren: 1000, 1100, 1200, 1260, 1820, 1880, 1440,
1500 M.), die dritte (6 Aufseherinnen beim Polizeigefängniss und im
Pe olizeigewahrsam) 700-—1000 M. (5 Stufen in 12 Jahren: 700, 775, 850,
925, 1000 M.) beziehen.
Die Gehälter der Exekutivbeamten sind enthalten in Tit. 6 (höhere
Beamte) und Tit.7 (niedere Beamte).
Aus Tit. 6 beziehen der Polizeioberst und Kommandeur der Sehutz-Mannschaft
 6000—8000 M. (gleichstehend den Polizeipräsidenten und
„Direktoren der Provinz), die Polizeimajors 4800 — 6000 M. (4 Stufen in
9 Jahren: 4800, 5200, 5600, 6000 M.), Polizeihauptleute, Kriminal-Nspektoren,
 Telegrapheningenieur und Polizeigefängnissinspektor 3600
bis 5000 M. (4 Stufen in 9 Jahren: 3000, 4100, 4600, 5000 M.), Polizeilientenants
 und Kriminalkommissarien 2700—4200 M. (4 Stufen in
9 Jahren: 2700, 3200, 3700, 4200 M.). Der Polizeioberst, ein Polizeihauptmann,
 der Polizeigefängnissinspektor und der als Leichen-Kommissarius
 fungirende Kriminalkommissarius haben Dienstwohnung.
Aus Tit.7 erhalten die Abtheilungswachtmeister der Schutzmann-Schaft
 1600 —2000 M. (5 Stufen in 12 Jahren: 1600, 1700, 1800, 1900,
2000 M.), die Wachtmeister 1500—1800 M. (5 Stufen in 12 Jahren: