Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 180—134, 1387
Hier kommen in Betracht:

Bureaubedarf (Tit. 19...
Miethe und Bauunterhaltung
(Tit. 11w 12) . 2.0...
Dienstaufwand, Miethsent-Schädigungen
 ete. (Tit. 13)
Montirungs- und Pferdegelder
 der Schutzmannschaft
 (Tit. 19... .. 877 766 2517982 707099
Vermischte Ausgaben (Tit.15) 107824 109577 316138 508470
Summe .:. 196744 417013 1900434 2952132.
Die Hauptsteigerung bei den meisten dieser Titel fällt hiernach in
den Zeitraum nach 1890. Die Ursache lag zum grössten Theile in der
durch das Polizeikostengesetz getroffenen Neuregelung, durch welche
Sich von 1892/93 auf 1898/94 die sächlichen Kosten allein von 417 013 M.
auf 1900434 M. — abgesehen von den besonders ausgeworfenen, per-Sönlichen
 und sächlichen Bedarf umfassenden Kosten des Nachtwacht-Wesens
 1200000 M. (s. 8 94) — steigerten.

1876
12 242

1890/91
27 297
42 9738 56631. 96 987

3.393

$ 133. Im Einzelnen ist zunächst zu bemerken zu Tit. 12. dass
Unter dieser Titelbezeichnung zum ersten Male 1890/91 38845 M.
(Später auf 53520 M. gesteigert) ausgeworfen wurden. Es handelt
Sich dabei um die an die Stadt Berlin auf Grund des Vertrags vom
12./28, Dezember 1879 zu zahlende Miethe der Räume des zuvor neuerbauten
 Polizeidienstgebäudes am Alexanderplatz.
Näheres Eingehen erfordern die Tit. 13—15.

$ 134, Tit. 18. An Dienstaufwandsentschädigungen, Equipagengelder
 des Polizeipräsidenten 4800 M., zu Fuhrkostenentschädigungen,
Miethsentschädigungen und Miethen für Diensträume und für Stallungen
der Schutzmannschaft, soweit hierfür städtische Gebäude nicht unent-8eltlich
 herzugeben sind, Entschädigungen für Vorhaltung von Dienst-Pferden
 an die Bezirkshauptleute etc. einschliesslich 300 M. künftig
Wegfallend 1110089 M.
Während für die uniformirten Schutzmänner die Uniformen ete.
Staatlich geliefert werden, beziehen die Kriminalbeamten Dienst-“Wfwandsentschädigungen.
 Diese betrugen bis 1901 für Kriminal-Yachtmeister
 und Schutzmänner 360 M., in den ländlichen Vororten
&gt;40 M., seitdem 450 M. bezw. 630 M.
_ Einige (22) Polizeibeamte, die, ohne Kriminalbeamte zu sein, ihren
Dienst in Civil auszuüben haben, beziehen nur 216 M. Dienstaufwands-Mischädigung.

Während ferner der Polizeipräsident 4800 M. Equipagengeld aus
dem Titel bezieht. erhalten an Pferdegeldern die Polizeidirektoren in
Schwarz u, Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens, 1.