Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 135—13%. 1889

Zu den Fuhr- und Transportkosten gehören auch die Gefangenentransporte,
 insgesammt 122426 M. pro 1908, ferner wurden ausgeworfen
zur Unterhaltung der Polizeigefangenen 15371 M. Honorar für 12 Aerzte
(ä 2400 M.) und 1 Aerztin (1200 M.) zur Untersuchung der Prostituirten.
Vigilantsgelder 7414 M., Nahrungsmitteluntersuchung 19 000 M., Unterhaltung
 der Telegraphen- und Telephonanlagen 106 181 M.

B.

Königliche Polizeiverwaltung in den Provinzen.
(Kap. 92.)

l. Polizeiverwaltung in Städten.
$ 137, Die Entwickelungsgeschichte der Königlichen Polizeiverwaltung
 der in Betracht kommenden Provinzialstädte in so eingehender Weise
Zu verfolgen, wie dies für das Berliner Polizeipräsidium geschehen ist,
Würde zu weit führen, auch für den Leser kaum gleiches Interesse
bieten. Dazu kommt, dass die Berliner Einrichtungen im Allgemeinen
als vorbildlich für die Provinzen gelten können, vor allem, was das
Exekutivpersonal und hier in erster Linie die Schutzmannschaften
anbetrifft. Die Entwickelung und Zunahme der Zahl der Beamten
Seit 1874 ist in Anl. LXXXIII näher dargestellt.
In grossen Zügen hat sich die, gegenwärtige Organisation in den
Königlichen Polizeiverwaltungen der Provinzialstädte etwa wie folgt
Yestaltet:

An der Spitze der Verwaltung stehen besondere Polizei- Präsidenten
 bezw. Direktoren. Kraft ihres Amtes Polizeipräsidenten
Mit einem zwischen den Räthen III. und IV. Klasse stehenden Rang
(Öberregierungsrathsrang) sind die Polizeidirigenten in Königsberg,
Stettin, Breslau, Magdeburg, Frankfurt a. M., Hannover, Cöln. Die
Uebrigen sind Polizeidirektoren und Räthe IV. Klasse, welche aber
den Titel Polizeipräsident erhalten können.
. Die ihnen beigegebenen Beamten haben nur in wenigen Fällen
die höhere Verwaltungs- oder Justizausbildung. Der Etat von 1903
Seht nur 3 etatsmässige Regierungsräthe vor, nämlich je 1 für
Frankfurt a. M., Hannover und Breslau. Dagegen sind an einzelnen
Weiteren grösseren Polizeiverwaltungen Regierungsassessoren als
Hülfsarbeiter zugetheilt (die aus Tit. 6 remunerirt werden), nämlich je
Slner in Königsberg, Danzig, Stettin, Posen, Magdeburg, Hannover.
Cöln, Aachen, Kiel, Charlottenburg.
Der Grund dieser Erscheinung liegt darin, dass die Polizeiverwalungen
 in den Provinzialstädten im Gegensatze zu Berlin lediglich
°Ttspolizeiliche Funktionen zu erfüllen haben‘ (nur der Polizeipräsident
{U Frankfurt versieht zugleich die Landrathsgeschäfte für den Land-Kreis
 Frankfurt a. M., in dieser Eigenschaft ist ihm ein Regierungs-48sessor
 als Stellvertreter beigegeben.)