Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung, $$ 138-145. 1391

Wo 2 Inspektoren angestellt sind, hat einer meist die Kriminal-Polizeibeamten
 unter sich. Bei vieren (Breslau und Cöln) erhält einer
die Oberleitung.
Die Inspektoren treten vermöge ihrer besonderen Bestimmung mit
dem orossen Publikum nicht fortdauernd in unmittelbarem Verkehr.

$ 140. Dies ist dagegen der Fall bei den nun folgenden (286)
Polizeikommissaren.
Der Stadtbezirk der Königlichen Polizeiverwaltungen in der Provinz
 ist ähnlich wie in Berlin in der Regel in eine grössere Anzahl
von Revieren eingetheilt, die als Polizeikommissariate, -Distrikte,
-Bezirke, -Stationen u. s. w. bezeichnet werden. Als deren Reviervorsteher
 sind dann regelmässig Polizeikommissare thätig.
Diese Reviere sind nicht allein in ihrer Eigenschaft als Polizei-Wachen
 die Ausgangs-, Sammel- und Stützpunkte für die im regelmässigen
 Sicherheitsdienste thätige Mannschaft, sondern ihre Geschäftszimmer
 sind gleichzeitig die eigentlichen Vermittelungsstellen für den
verwaltungspolizeilichen Verkehr mit der Einwohnerschaft, auch sind
sie als Meldestellen, sowie neuerdings im Dienste der Arbeiterfürsorgegesetzgebung
 thätig. Kurz, sie lassen sich „mit vorgeschobenen Posten
vergleichen, die vermöge ihrer Orts- und Personalkenntniss im Stande
sind, die Centralstelle über die jeweilige Sachlage mit eingehenden
Berichten zu versehen, um alsdann wiederum die von dort ergehenden
Weisungen ihrerseits zur Ausführung zu bringen.“ !)

$$ 141—1485, Natürlich fehlt es nicht an organisatorischen Be-Sonderheiten
 bei den einzelnen Polizeiverwaltungen. So ist der allge-Meine
 Grundsatz, dass die Reviere mit ihren Bureaus als Filialen einer
Zentralisirten Polizeiverwaltung und gleichzeitig durch das Vorhanden-Sein
 eines Wachtlokals als Sammelstellen für die Handhabung der
Strassenaufsicht und sonstiger exekutiver Thätigkeit dienen, nicht einmal
 bei den Königlichen Polizeibehörden in Preussen allgemein durchgeführt.
 Beispielsweise sind von den 27 Cölner Revierbureaus nur
1 mit sogenannten Bezirkswachen verbunden, die nur während des
N achtdienstes zum Aufenthalt der zeitweilig ruhenden Beamten dienen.
In Cassel werden erst neuerdings Polizeiwachen im Anschlusse
an die Reviereintheilung errichtet, während bisher nur eine Tages-Wache
 im Polizeigebäude bestand. Ebendaselbst sind bemerkens-Wertherweise
 mehrfach polizeiliche Geschäfte, wie z.B. die der politischen
 Polizei und die Aufsicht über das öffentliche Fuhrwesen, auf
die einzelnen Reviervorstände zur Wahrnehmung für das ganze Stadt-Sebiet
 vertheilt. Auch die kriminalpolitischen Einrichtungen sind
Verschiedenartig gestaltet.)

') Vgl. auch Grantzow, Der Schutzmann, Berlin 1902