9
1a

IL. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

S$ 146. Die Einrichtung der Schutz mannschaft in den Provinzialstädten
 ist dagegen überall derjenigen zu Berlin nachgebildet.
Auch hier werden Schutzmannswachtmeister (1903 : 209) und Schutzmänner
 (4224) unterschieden.
Auch hier giebt es berittene und nicht berittene Schutzmänner,
sowie besondere Kriminalschutzleute. Berittene kommen allerdings
gegenwärtig nur in Breslau, Magdeburg, Frankfurt, Wiesbaden, Cöln
und Aachen vor (im Ganzen 61, ferner 2 berittene Schutzwachtmeister).
An Kriminalschutzleuten gab es 1903 322 gegenüber 83902 uniformirten
 Schutzmännern, ferner 3 Kriminalwachtmeister.
$ 147. Für die Polizeigefängnisse giebt es nur 3 besondere
Inspektoren (in Stettin, Breslau und Frankfurt a. M.).
Ein Oberaufseher existirt für das Polizeigefängniss in Cöln.
An den übrigen Gefängnissen sind Polizeigefängnissaufseher angestellt
 (1903 : 39), welche mit den Polizeiboten rangiren.
Ausserdem giebt es Gefangenwärterinnen (Frankfurt a. M. 2.
Breslau 1).

Einnahmen (Kap. 31 Tit. 2a—4 u, Anlı LXXXIV).
$ 148, An der Summe von 8244943 M. für 1908 in Kap. 81
Tit. 2a sind die Provinzen mit 3192567 M. betheiligt, während
3052600 M. auf Berlin entfallen.

Im Einzelnen kamen davon auf Königsberg 266 203, Danzig 207970, Potsdam 57 516,
Stettin 258 977, Posen 130 995, Breslau 541 789, Magdeburg 282 696, Kiel 56 823, Hannover
279 508, Cassel 53 909, Hanau 7819, Fulda 7270, Frankfurt a. M. 288 649, Wiesbaden
112 268. Coblenz 44 644. Cöln 376 570. Aachen 175 461, Saarbrücken 43 500 M

$ 149, An Tit. 3 der Einnahme (118 124 M.) sind die Königlichen
Polizeiverwaltungen der Provinz nur mit im Ganzen 12600 M. betheiligt
 (rund 92000 M. fallen auf den Generaletat des Ministeriums
S 164). Dagegen entfallen bei Tit. 4 von der Summe von 997 150 M.
auf die Provinz 465465 M., wobei es sich hauptsächlich um Polizeistrafgelder
 handelt (vgl. auch $ 125 Anm. 1 und $8 127).
Die Höchstantheile von den 465 465 M. entfallen auf Hannover (70 165), Frankfurt a. M.
(69 128), Breslau (60 468), Königsberg (48 128), Magdeburg (43 344), Stettin (32 481), Cöln
(26 000 M.) u. 8. W. ;
Bis 1897/98 erschienen auf dem Fonds auch die Polizeistrafgelder
aus der Provinz Hannover, wo die Ortspolizei den Landräthen
obliegt und daher auch die Strafgelder in die Staatskasse fliessen.
Durch den gedachten Etat wurden dagegen diese Beträge in Höhe von
einigen 50000 M. nach Kap. 27 Tit. 9 des Etats des Finanzministeriums
überwiesen, wo allgemein die im Ressort des Ministeriums des Innern
festgesetzten Ordnungsstrafen und Polizeistrafgelder, soweit letztere
nicht bei Königlichen Polizeiverwaltungen in Städten aufkommen, verrechnet
 werden.