Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 153—161. 1395

genommen gegen Remunerationen von 1000—1800 M. (s. auch die
Etatsbemerkungen zu Kap. 90 Tit. 1), An diesem Theil des Fonds
sind daher nur die Polizeiverwaltungen zu Hanau (1200 M.), Fulda
(1000 M.), Coblenz (1200 M.), Saarbrücken (1800 M.) betheiligt.
$ 159, Hinsichtlich der Badepolizeikommissare ist zu bemerken:
Der Verwaltung des Innern in Bezug auf polizeiliche Angelegenheiten
unterstellt sind 3 Bäder (Ems, Schlangenbad und Langenschwalbach).
Für diese werden besondere (3) Badepolizeikommissare alljährlich
bestellt, welche dafür eine aus obigem Titel zu zahlende Remuneration
beziehen. Exekutivpersonal ist nur der Emser Kommission beigegeben
(1 Schutzmann, der aus Tit. 3 besoldet wird). Im Ganzen sind für
1903 2658 M. bei dem Etat der Regierung zu Wiesbaden für die Bade-Polizeikommissionen
 ausgeworfen.
Seit 1901 stehen auch 2000 M. auf Tit. 12 zur Remunerirung von
Lehrkräften für einen Lehrkursus zur Ausbildung mittlerer Polizei-Sxekutivbeamten,
 welcher ähnlichen Zwecken dienen soll, wie die
Lehrkurse für Gensdarmericbeamte,

$ 160, Ti, 8. Zu Stellenzulagen für den Polizeipräsidenten zu
Frankfurt a. M. 2700 M.; für Polizeiinspektoren bis zu 400 M., im
Ganzen 3000 M.: und für Unterbeamte bis zu 200 M., im Ganzen
185 550 M.; ferner zu Lokalzulagen für Polizeibeamte in Frankfurt a. M.
27195 M. (künftig wegfallend), insgesammt 168 445 M.
Etwa ein Drittel der Polizelinspektoren erhalten 300 M. Stellenzulage.
Die Stellenzulagen für Unterbeamte finden sich auch bei den meisten
übrigen Verwaltungsressorts.
Durch den Etat 1899 sind die Fonds zu nicht pensionsfähigen
Stellenzulagen zu dem Zwecke erhöht worden, um in grösserem Umfang
 als bisher dureh solche Zulagen zur Ausgleichung von Theuerungs-Verhältnissen
 sowie auch für besonders schwierige Dienste an Unterbeamte
 des äusseren und Exekutivdienstes gewähren zu können.
Die Lokalzulagen für Polizeibeamte in Frankfurt sind seit 1897/98
als künftig wegfallend bezeichnet, weil Lokalzulagen nach den bei der
allgemeinen Besoldungsaufbesserung festgehaltenen Grundsätzen im
Allvemeinen nieht mehr fortbestehen sollen.

Sächliche Ausgaben (Tit. 9— 11).
‚ $161., 7. 9. Zu Bureaubedürfnissen (Schreib- und Packmate-Malien,
 Drucksachen, Feuerung, Beleuchtung, Bibliothek, Heften der
Akten, sowie nicht aversionirte Postporto- und Gebührenbeträge und
Sönstige Frachtgebühren für dienstliche Sendungen, 'Telegramm-Sebühren
 ete.) ausserdem zu Lasten und Abgaben, sowie Kosten haus-Wirthschaftlicher
 Art für Dienstgebäude, einschliesslich 4065 M. künftig
Wegfallend. 344 208 M.