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II. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

2, auf die Stadt Rinteln 1350 M. Der Zuschuss von 450 Thalern ist der Stadt Rinteln
auf Grund des $ 4 des Ges, v. 29. Okt. 1848 (Kurhess. G.-S. 8. 1839) bewilligt und Seitens
der Kurhessischen Regierung auch dann noch fortgezahlt worden, als der gedachte $ 4 des
Ges. v 29. Okt. 1848 durch die Verordn. v. 3, März 1853 (Kurhess, G.-S. S. 15) formell aufgehoben
 worden war, indem angenommen wurde, dass die Verordn v. 3. März 1853 nur die
Beiträge des Staats an diejenigen Städte habe aufheben wollen, in welchen der Staat die
Polizei selbst übernahm.
3. auf die Stadt Frankenau als Zuschuss für die Polizeiverwaltung 450 M. und Gehalt
für einen Polizeisergeanten 216 M. Die Bewilligung ist Seitens der vormaligen Kurhessischen
 Regierung widerruflich erfolgt, um eine einigermaassen erträgliche Polizeiverwaltung
 in Frankenau, wo ungünstige Zustände und grosse Armuth herrschten, möglich
zu machen, Das gleiche Bedürfniss dauert noch fort,
4. auf die Stadt Wetzlar Beitrag zu den Polizeiverwaltungskosten 1333,33 M. Bei
der Auseinandersetzung zwischen dem Staate und der Stadt Wetzlar über das Staats- und
das Kommunalvermögen ist durch Allerh. Ordre v. 7. März 1822 der Stadt die Zusicherung
artheilt, dass die gegenwärtigen Kosten der Polizeiverwaltung auch dann, wenn dieselbe
lem Magistrat überlassen wird, mit 444 Thalern 10 Groschen 8 Pfg. aus der Staatskasse an
lie Stadtkämmerei fortdauernd vergütet werden sollen.
Durch Allerh. Ordre v. 22. Juli 1839 ist der Stadt Wetzlar die revidirte Städte-Ordn,
v. 17. März 1831 verliehen worden, an deren Stelle sodann die Städte-Ordn. für die Rheinprovinz
 v. 15. Mai 1856 getreten ist, ohne dass diese Gesetze eine die Allerh. Ordre vom
7. März 1822 modifizirende Bestimmung enthalten, Summe 6949,33 M., und zur Abrundung
der Titelsumme auf volle Mark sind hinzugesetzt 0,67 M., Gesammtsumme 6950 M.
2. Bezirkspolizeikommissare (Kap. 92 Tit. 2 d. Ausgabe).
$ 166, Schon seit längerer. Zeit hatte sich das Bedürfniss einer
schärferen landespolizeilichen Ueberwachung der industriebezirke der
Rheinprovinz und der Provinz Westfalen, namentlich mit Rücksicht
auf die fluktuirende Bevölkerung derselben herausgestellt. Mangels
besonderer staatlicher Organe hatte man sich bisher durch Heranziehung
 von Beamten kommunaler Polizeiverwaltungen zu helfen
gesucht. Abgesehen davon aber, dass keine Verpflichtung der Kommunen
 besteht, ihre Beamten hierfür zur Verfügung zu stellen und
geeignete Beamte, an deren Qualifikation besondere Anforderungen
gestellt werden müssen, nicht überall vorhanden sind, haben die Erfahrungen
 der letzten Jahre dargethan, dass der beabsichtigte Zweck
mit diesen Aushülfemitteln nicht erreicht werden kann. Es wurden
deshalb 1896/97 6 neue Stellen für Bezirkspolizeikommissarien, welche
den Regierungspräsidenten unterstehen, in Bochum, Dortmund, Duisburg,
 Elberfeld-Barmen, Essen und Hagen geschaffen.
Sie erhielten 2700—4200 M. und wurden 1897/98 auf 3000 —4800 M.
aufgebessert. Eine siebente Stelle (Aachen) kam 1900 hinzu. {
Die Besoldungen der Bezirkspolizeikommissare stehen auf Kap. 92
Tit. 2.

3. Grenzkommissariate (Kap. 92 Tit. 1 der Ausgabe).
&amp; 167. Das erste Grenzkommissariat ist 1874/75 errichtet worden
zu Eydtkuhnen (vgl. Etatserläuterungen 1875 zu Kap. 97 Tit. 21.