Vierter Hauptabschnitt, Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 174, 175. 1405

und ausserdem an erstatteten Unterstützungen und Remunerationen,
Versetzungskosten ete., Portokosten, bezw. Remonte-, Leder- und
Reitzeuggeldern, sowie Fouragekosten für 10 berittene Oberwachtmeister,
 21 berittene und 164 Fussgensdarmen, welche zur Verhinderung
 des Kinschmuggelns von Vieh an der russischen und österreichischen
 Grenze für Rechnung des Deutschen Reiches seit Ende der
(0er Jahre angestellt sind, 525 814 M.; an erstatteten Entschädigungen
für vermehrten Dienstaufwand derjenigen Gensdarmerieoffiziere, denen
die Aufsicht über die für Rechnung des Deutschen Reiches eingestellten
Gensdarmen übertragen ist, 12 600 M.
Die sonstigen verhältnissmässig geringen Einnahmen, die im
obengedachten Titel zur Vereinnahmung gelangen, werden an anderer
Stelle Erwähnung finden (88 179, 183, 185).

Ausgaben. (Kap. 94.)

$ 178, Die Zahlung der Gensdarmeriegehälter und -Pensionen
Srfolgte bis 1849 aus dem Militäretat und ist seitdem auf den Etat
des Ministeriums übernommen.
Die Steigerungen der Staatsausgaben für die Landgensdarmerie
im Laufe des 19. Jahrhunderts sind nicht unerheblich gewesen
(Anl. LXXX]1),
Es betrug:

1853 1876 1890/91 1908
die Ausgabe Mark . 2655750 7489151 10 697 224 12813 719
(2229750) (6742460) (90835 624)
das Personal (Zahl) 92.062 3.799 4572
lie Ausgabe pro
Kopf Mark... 1287 1971 2340 29293
(1 081) (1 774) (1976) -

Der Grund, weshalb eine Steigerung des Ausgabebetrages "pro
Kopf des Personals von 1890/91—1902 nicht eingetreten ist, ist indess
9 nur äusserlicher, weil nämlich im Jahre 1890/91 (ebenso wie in
den früheren Jahren) auf dem Etat des Ministeriums des Innern noch
die sehr erheblichen Pensionsbeträge und Reliktengelder geführt
Wurden, die seit 1892/93, den allgemeinen Grundsätzen folgend (mit
1661600 M.), auf den Etat des Finanzministeriums (Kap. 62 Tit. 8)
übertragen wurden, Rechnet man diese Ausgaben für die früheren
Jahre ab, so ergeben sich die in Klammern gesetzten Beträge.
Will man die gegenwärtige Gesammtausgabe des Staates für
Gensdarmeriezwecke bemessen, so muss man daher allerdings noch
"und 1,7 Mill. M. den auf dem Etat des Ministeriums des Innern
Stehenden Summen zuzählen.