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MH. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

Die Entwiekelung der einzelnen Hauptausgabegruppen in den vorbezeichneten
 Jahren war.,— abgesehen von Pensionen und Reliktengeldern
 —- folgende:

1853 1876 1890/91 1903
M. M. M. M,
i. Besoldungen Tit. 1 und 2 . . . 1746180 4 329 750 5.776 950 8291 540
2, Wohnungsgeldzuschüsse Tit.3 . . — 317220 390 972 473 5832
3.. Andere persönliche Kosten‘) (Tit, 7
bis 8b) 2.0.0.0. 4-4 © 2 040 731.787 928 934 1579 863
. Summe 1—3 ... 1748220 5378757 7096856 10344 935
4, Sächliche und sonstige Kosten!) .
(Tit. 4—6 und 9—11) . . . . . 481530 1 363 708 1 938 769 2 468 784
Summe . . 2220750 . 0742 460 9035625 12813719
Die Steigerung der persönlichen Kosten ist hiernach eine verhältnissmässig
 viel stärkere als die der sächlichen Kosten gewesen.

Persönliche Kosten,
$ V76, Hinsichtlich der persönlichen Kosten sind zu unterscheiden:


A. Gensdarmerieoffiziere.?)
Besoldung.
1853 erhielten der Chef der Gensdarmerie 7800 M. und 1800 M.
Funktionszulage, die Brigadiers je 6000 M. und 900—1500 M. Reisekostenzulage,
 die übrigen Offiziere 2700 M., 4200 M. und 4500 M.
1871 waren ausgesetzt für den — aus Militärfonds besoldeten — Chef
4200 M. Funktionszulage, für den Adjutanten 4500 M., die Bezügeder Briyadiers
 und Distriktsoffiziere waren unverändert geblieben. 1872 wurden
lie Gehälter der letzteren auf 3000—5100 M. erhöht. Seit 1897/98
erhielten die 2 Adjutanten und die Distriktsoffiziere je 3300—5700 M.,
im Durchschnitt 4500 M. Die Dienstalterszulagen, sind hier nicht
eingeführt. Nach dem Etat von 1903 gab es 19 Stellen mit je 5700 Mmit
 dem Dienstgrade eines Majors, 20 Stellen mit je 4500 M. mit dem
Dienstgrade eines Hauptmanns I. Klasse, 19 Stellen mit je 3800 M.
mit dem Dienstgrade eines Hauptmanns II Klasse.
Auch ‚die Gehälter der Brigadiers sind 1897/98 zum Theil aufyebessert:
 worden. Eine weitere Verbesserung erfolgte 1899. Es erhalten
 gegenwärtig 12 Brigadiers je 6000—8000 M., im Durchschnitt
7000 M., und zwar: 6 Brigadiers in den Gehaltsklassen von 8000 M.

1) Diese Eintheilung findet sich nicht im Etat, welcher im Gegensatze zu den sonstigen
Etats „andere persönliche Ausgaben“ nicht kennt, sondern „sachliche“ und „sonstige“
Kosten unterscheidet und unter letzteren sowohl persönliche wie sachliche Kosten versteht.
?) Juristen sind in der Gensdarmerieverwaltung nicht‘ thätig. Die Bearbeitung der
vorkommenden Justizgeschäfte ‚erfolgt nebenamtlich durch Kriegsgerichtsräthe, die in der
Provinz je 300 M. Remunerationen beziehen. . In Berlin sind 2 nebenamtlich thätig mit
5a 2500 M. Remuneration. Die Zahlung erfolgt aus Kap. 94 Tit.7.