A408

II. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

$178, Pensionen erhalten die Offiziere nach den für die
Offiziere des Reichsheeres geltenden Vorschriften. Die Pensionen
werden aber seit 1894/95 ($ 188) aus dem auf dem Etat des Finanzministeriums
 stehenden Civilpensionsfonds (Kap. 62 Tit. 3, s. Bad. II
Buch VIII) gezahlt, soweit sie nicht als bereits erdiente Militärpension
dem Reichsetat zur Last fallen.
$ 179, Tit. 8a. Zu ausserordentlichen Unterstützungen für Offiziere
und mittlere Beamte, ausnahmsweise auch zu Remunerationen für
mittlere Beamte (Sekretäre ete.) 1750 M.
Bezüglich dieses Fonds ist auf Bd. I Buch I 8. 97 zu verweisen.
$ 1798, Tit. 8b. Einnahme der Offiziersdarlehnskasse 3000 M.
Dieser Betrag ist gemäss $ 2 No.4 des Staatshaushaltsgesetzes
v. 11. Mai 1898 (G.-S. 8. 77) in dem Etat 1900 zum ersten Male bei
Kap. 31 Tit. 5 in Einnahme und hier in Ausgabe eingestellt. Bis
dahin wurde die Kasse in dem Verzeichniss der Staatsnebenfonds
No. 22 aufgeführt.
Die Darlehne werden an bedürftige Offiziere des Gensdarmeriekorps
ausgegeben. Die Verfügung steht dem Chef des Landgensdarmeriekorps
 zu.

B. Oberwachtmeister und Gensdarmen.
$ 180, Die Oberwachtmeister und Gensdarmen erhalten Gehalt.
Zulagen etc, Wohnungsgeldzuschuss, Dienstaufwandsentschädigung,
Montirungs-, Leder- und Reitzeuggelder, Vergütung für. Schreibmaterialien,
 Tagegelder ete., sowie die Berittenen Remontegelder und
Fourage.

Gehalt, Remontegeld, Zulagen ete,
Im Jahre 1853 betrug das Gehalt der (Ober-) Wachtmeister 1080 M.,
der berittenen Gensdarmen (einschliesslich 60 M. Remontegeld) 780 M..
der Fussgensdarmen 720 M. 1871 erhielten die berittenen Oberwachtmeister
 1410 M., diejenigen zu Fuss 1350 M., die berittenen Gensdarmen
360—1410 M., diejenigen zu Fuss 900—18350 M.
Die allgemeine Besoldungsverbesserung von 1872 brachte Erhöhungen
 für die Oberwachtmeister auf 1560 M. bezw. 1500 M. und
die Gensdarmen auf 1110 M. bezw. 1050 M. Im Laufe des nächsten
Jahrzehnts fand eine Erhöhung der Remontegelder auf 80 M., später
120 M., Ende der 90er Jahre auf 150 M. statt.
Durch den Nachtragsetat für 1890/91 (bei Kap. 63 Tit. 5 dieses
Etats) wurden an weiteren Besoldungsverbesserungen durchgeführt:
Oberwachtmeister 1650—1950 M. bezw. nicht berittene 1500—1800 M.,
Gensdarmen 1250—1650 M. bezw. 1100—1500 M. Die letzte Erhöhung
brachte die allgemeine Besoldungsverbesserung 1897/98 auf 1650 bis
2150 M. bezw. nicht berittene 1500—92000 M. für Oberwaechtmeister und