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II. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

Wohnungsgeldzuschuss (Kap. 94 Tit. 3).
$ 183. Derselbe beträgt 72—240 M. je nach den Orten der
Servisklasse.
Neuerdings hat sich indess die Zahl der Dienstwohnungen sehr
vermehrt ($&amp; 192). 17 Oberwachtmeister, sowie 2837 für .preussische
Rechnung und 94 auf Kosten des Deutschen Reiches fungirende. Gensdarmen
 haben Dienstwohnung; 1 auf preussische Rechnung, sowie 5
auf private Rechnung fungirende Gensdarmen haben freie Wohnung.
Miethe wird in der Regel nicht dafür gezahlt, sondern der
Wohnungsgeldzuschuss wird in Wegfall gebracht (vgl. die allgemeinen
Grundsätze hierüber beim Etat des Finanzministeriums). Nur in
Hannover und Hessen-Nassau kommt die Zahlung von Miethe für
Dienstwohnungen noch vor, welche dann in Kap. 31 Tit. 5 verrechnet
wird. Im Ganzen kamen aber 1903 nur noch 1180 M. in Betracht, die
allmälig auch in Wegfall gebracht werden sollen.
Dienstaufwandsentschädigung (Kap. 94 Tit. 7).
$ 184, Die Höhe derselben hat sich ebenfalls im Laufe der Zeit
gesteigert. Sie ist eingeführt auf Grund einer Anregung des Abgeordnetenhauses
 (vgl. No. 158 der Drucks. S. 4, 1874) und dient
zur Bestreitung des den Oberwachtmeistern und Gensdarmen erwachsenden
 Aufwandes bei Dienstverrichtungen innerhalb des Geschäftsbezirks,
 für welche nach der Allerh. Verordn. v. 1. April 1874,
betreffend die Tagegelder und Reisekosten für die Landgensdarmerie
(G.-8S. S. 131) keine Tagegelder gewährt werden.
Ursprünglich betrug die Entschädigung 180 M., später fand eine
Erhöhung auf 240 M., sodann 360 M. für berittene Oberwachtmeister
statt. Der Etat 1899 brachte eine Feststellung auf 540 M. für die
Öberwachtmeister zu Fuss, welche sämmtlich mit Fahrrädern ausgerüstet
 wurden. Für Unterhaltung des Fahrrads ete. wurde die
Entschädigung deshalb höher bemessen, weil die Besitzer von Rädern
häufiger die Eisenbahn, Wagen u.s w. zum Fortkommen benutzen müssen.
Die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung, Unterhaltungszelder
 für Fahrräder etc. erfolgt aus Kap. 94 Tit. 7. Auch die Beschaffung
 der Fahrräder erfolgt aus dem Fonds.

Montirungs-. Leder- und Reitzeuggelder (Kap. M4 Tit. 5).
$ 185, An Montirungs-, Leder- und Reitzeuggeldern, zu den Verwaltungskosten
 der Oekonomiekommission, sowie zur Beschaffung und
Kompletirung der Waffen 748 754 M.
Diese Gelder betrugen 1853 60 M. für berittene und 30 M. für
Fussmannschaften, 1873 96,5 M. bezw. 51 M., Anfang der 90er Jahre
rund 165 M. für die berittenen und rund 99 M. für die unberittenen
Oberwachtmeister und Gensdarmen. Gegenwärtig werden an. Mon-