Vierter Hauptabschnitt., Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 187—190. 1413

Nach diesen Bestimmungen erhalten Oberwachtmeister und Gensdarmen
 indess Reisekosten für Dienstreisen nur, wenn sie ausserhalb
des Geschäftsbezirkes gemacht werden und auf besonderem Auftrage
beruhen. Tagegelder werden auch innerhalb des Geschäftsbezirkes
gewährt, wenn der Beamte dabei zeitweilig an einem anderen als dem
Stationsorte wohnen muss. Bei Kommandos von mehr als 14 Tagen
werden an Stelle der Tagegelder sog. Kommandozulagen gewährt
(Oberwachtmeister 75 M., Gensdarmen 60 M.).
Die Zahlung der Tagegelder und Reisekosten erfolgt aus Kap. 94
Tit. 9, und wenn die Dienstreisen in polizeilichen Angelegenheiten
veranlasst werden; aus Kap. 95 Tit. 4.
Auch die Umzugskosten für die Gensdarmen sind durch besonderes
 Ges. v. 27. Jan. 1879 (G.-S. S. 22) und Verordn. v. 19. Sept.
1883 (G.-S. 8. 347) geregelt.
Darnach erhalten die Oberwachtmeister bezw. Gensdarmen beim
Umzug mit Familie 150 M. bezw. 100 M. und für 10 km noch 5 M.
bezw, 4 M. Transportkosten. Ohne Familie die Hälfte der Sätze.
Die Zahlung erfolgt aus Kap. 94 Tit. 9 des Etats des Ministeriums
des Innern.

$ 188 a. Die Pensionen der Gensdarmen und Oberwachtmeister
sind Civilpensionen und regeln sich ebenso wie die Reliktengelder
nach den allgemeinen Grundsätzen für unmittelbare Staatsbeamte.
Die Zahlung erfolgt aber seit 1894/95 aus dem Etat des Finanz-Ministerium
 (s. $ 178). In diesen Jahren fielen daher die früheren
Tit. 10 und 11 (Pensionen und Reliktengelder der Landgensdarmerie)
fort (s. Anl. LXXXI S. 298).

Sonstige Kosten.
$ 189, Die unter diesem Abschnitt (Tit. 7—11b) des Kap. 94
ausgebrachten Titel sind zum Theil schon in früheren Paragraphen behandelt
 worden. Tit.7 in $ 181, Tit. 8 in 8 182, 8a und 8b in 8179.
Hier sind noch zu behandeln Tit. 9, 10 und 11.
$190, Tit. 9. Zu Versetzungskosten, Gerichtskosten, zum Ersatze
der im Dienste verlorenen oder beschädigten Pferde, zu Miethen, Beihülfen
 zur Stallmiethe, zu den laufenden Unterhaltungskosten für die
aus dem Heere abkommandirten Burschen der Gensdarmerie-Offiziere
und zu sonstigen vermischten Ausgaben 317 224 M.
Der Hauptbetrag dieses Fonds, über !/, (1908 121 185 M.) wird verausgabt
 für Versetzungskosten. Seit 1901 machten auch einen erheblichen
 Posten die Kosten zur Anmiethung von Wohnungen für Gensdarmerie-Mannschaften
 im rheinisch-westfälischen Industriegebiet aus
(1908 : 49 661 M.).
Es stellte sich nämlich in den letzten Jahren besonders in den
Regierungsbezirken Düsseldorf, Aachen, Münster, Minden, Arnsberg,