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: Il. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

und auch im schlesischen Industriegebiet heraus; dass bei der mit dem
Anwachsen der Industrie zunehmenden Dichtigkeit der Bevölkerung
es den dort angestellten Gensdarmerie-Mannschaften immer mehr erschwert
 wurde, auch zu verhältnissmässig sehr hohen Miethpreisen
sich angemessene Wohnungen zu beschaffen. Mehrfach sind die Mannschaften
 durch diese Verhältnisse in eine Abhängigkeit von ihrer Umgebung
 gebracht und Einflüssen derselben ausgesetzt worden, die aus
dienstlichen Rücksichten bedenklich erscheinen. Es ist deshalb zur
Wahrung einer unbeeinflussten Ausübung des Gensdarmeriedienstes
nothwendig, durch Beschaffung geeigneter Dienstwohnungen den vorhandenen
 Missständen abzuhelfen. In den meisten Fällen lässt sich
durch Anmiethen von Wohnungen seitens des Staates dem Bedürfnisse
Rechnung tragen, zu diesem Zwecke wurden. daher obige Mittel eingestellt.
 Soweit eine Anmiethung nicht möglich ist, ist man auf den
Bau von Dienstwohnungen Bedacht gewesen ($ 194).
Sonst sind an Ausgaben, welche aus Tit. 9 Deckung finden, besonders
 hervorzuheben Entschädigungen für im Dienst verlorene Pferde
(1903 : 12 720 M.),. Stellvertretungskosten (22250 M.), Gerichtskosten
(14 680 M.), Familien-Heranziehungskosten neu angestellter Gensdarmen
(15 162 M.). ;
$ 191. 7%... 70. Für die Gensdarmerieschulen und zwar zu
Funktionszulagen, zu Remunerationen für die Civillehrer, zu Miethen,
Bureaubedürfnissen und Kosten hauswirthschaftlicher Art, sowie zur
Einrichtung ven Kursen für die zur Beförderung zum Oberwachtmeister
 in Aussicht genommenen (jensdarmen und für verabschiedete
Offiziere 51 137 M. . . .
Kap. 94 Tit. 10 ist erst im Jahre 1902 zum ersten Male eingestellt,
doch bestehen Gensdarmerieschulen schon länger, nur wurden die Ausgaben
 früher. in Tit. 7 (11 500 M.) und TTit. 9 (34 160 M.) aufgeführt.
Die erstmalige Errichtung von 2 Gensdarmerieschulen (je 1 im
Osten [Wohlau] und 1 im Westen [Einbeck] der Monarchie) wurde im
Etat für 1899 vorgesehen. Sie haben die Erreichung einer besseren
theoretisch-fachlichen Ausbildung der Gensdarmerie-Mannschaften zum
Zweck. An jeder Schule fungiren 2 Distriktsoffiziere sowie je 4 Oberwachtmeister
 als Lehrer und 1 als Rechnungsführer. An jeder Schule
ist ein Portier angestellt. Die Gebäude stehen im Eigenthum der
Städte und sind vom Staat auf vorläufig 25 Jahre angemiethet.
Die Kosten für Gehälter ete. dieser Beamten werden bei Kap. 9
Tit. 1, 2 ete. ausgebracht (s. 8 173 Anm. 9).
Zu Schreibmaterialien, Lese- und Lehrmitteln, Bibliothekfonds etc.
wurden bei Kap. 94 Tit. 6 1899 5000 M. eingestellt, sind aber jetzt auch
auf Tit. 10 übertragen.
Aus Tit. 7 und 9, jetzt Tit. 10 werden also gewährt: 1. Funktionszulagen
 für die im $ 191 genannten Lehrer und zwar 4 Distriktsoffiziere
(für 2 je 1000 M.,"für 2 je 750 M.).3500 M.. 10 Oberwachtmeister (je