1416 IL. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

Das Bestreben der Staatsregierung, für bessere Wohnungsverhältnisse
 der Unterbeamten zu sorgen, ist bereits bei mehrfachen Gelegenheiten
 hervorgehoben worden. — Vgl. Bd. I Buch IX $ 79 (Grenzaufsichtsbeamte),
 Buch VII 88 137 und 211 (Eisenbahnverwaltung), Bd. II
Buch V 8280 S. 1263 (Bauverwaltung).
Vor allem war es der Vorgang bei den unteren Grenzaufsichtsbeamten
 im Jahre 1899, welcher dazu führte, auch für die an der östlichen
 Grenze stationirten Gensdarmerie-Mannschaften mit der Beschaffung
 von Wohnungen seitens des Staates in grösserem Umfange vorzugehen.
 Der gegenwärtige Zustand der Wohnungen ist besonders in
den einsamen, abseits vom Verkehr liegenden Grenzorten ein sehr
mangelhafter. Zahlreiche Gensdarmen müssen sich mit räumlich beschränkten,
 baulich schlecht erhaltenen und zum Theil gesundheitsschädlichen
 Miethwohnungen begnügen. In mehreren Fällen haben
Gensdarmeriestationen, den dienstlichen Interessen zuwider, verlegt
werden müssen. Da sich oft keine Gelegenheit bietet, durch Anmiethen
 von Wohnungen auf einen längeren Zeitraum für Rechnung
der Staatskasse die vorhandenen Missstände zu beseitigen, so liegt
vielfach dringende Nothwendigkeit zur Errichtung fiskalischer Dienstwohngebäude
 vor (s. auch $ 190).
Es wurden daher zum ersten Male im Etat für 1900 100000 M.,
1901 278 000 M., 1902 243 190 M. und 1903 183 680 M., im Ganzen rund
805000 M. zur Erbauung von fiskalischen Dienstwohnungen für berittene
 und Fussgensdarmen zur Verfügung gestellt.
Ein Theil dieser Wohnungen kommt den zur Sperrung an der
österreichisch-russischen Grenze angestellten, auf Kosten des Reichs
fungirenden Gensdarmen (s. $&amp;8 174) zu Gute. Die Erbauung dieser
Wohnungen erfolgt nach einer mit der Reichsverwaltung getroffenen
allgemeinen Vereinbarung auf Rechnung Preussens, welches hierfür
vom Reiche eine jährliche Entschädigung von 5,7 Prozent des aufgewendeten
 Kapitals erhält, die bei Kap. 31 Tit. 5 der Einnahme vereinnahmt
 wird.

$ 194a, An sonstigen im Laufe der letzten Jahrzehnte entstandenen
 extraordinären Kosten sind noch hervorzuheben: 246 200 M.
in den Jahren 1898/95 für Herstellung eines Dienstgebäudes für das
Korpskommando und die Oekonomiekommission in Berlin (Wilsnackerstrasse
 5/6), 66389 M. in den Jahren 1883/88 zur Durchführung der
Bewaffnung der berittenen und 84834 M. 1890/91 der Fussgensdarmen
mit Revolvern,
Im Ganzen sind für die Landgensdarmerie extraordinär bewilligt
von 1870—1908 1364739 M. (s, Anl. XCVJ).