Vierter Hauptabschnitt, Gebiete der inneren Verwaltung. SS 197—199. 1419

A. Dienstkompetenzen.
$ 198, Die Kompetenzen bestehen in Gehalt, Wohnungsgeldzuschuss
und Dienstunkostenaversum.
Gehalt. Nach der Kab.-O, von 1836 betrug dasselbe höchstens
1500 M., 1872 : 2100 M., 1873 wurde das Gehalt auf 2400 M. erhöht,
in den 80er Jahren auf 2400 —4500 M. festgestellt. Feste Dienstalterszulagen
 wurden in den 90er Jahren eingeführt (gegenwärtig wird das
Höchstgehalt in 21 Jahren erreicht, 7 Zulagen von 3 zu 3 J ahren).
Wohnungsgeldzuschuss richtet sich nach Ges. v. 12. Mai 1878
(G.-8S. 8. 209).
Das Dienstkostenaversum wird aus Tit. 4 gezahlt (s. $ 199).
Pensions- und Reliktenverhältnisse sind wie bei den übrigen un-Mittelbaren
 Staatsbeamten geregelt (vgl. Bd. II Buch VIM).
An Nebenämtern (s. die Bemerkungen zu Kap. 93 Tit. 1 des Etats)
kommt im Wesentlichen nur die in 8 12 der Satzungen der Provinzialfeuersozietät
 in Posen vorgesehene Mitwirkung bei den Geschäften der
Gebäudeversicherung in Betracht, wofür der Distriktskommissar je
eine Vergütung in wechselnder Höhe nach Massgabe des Haushaltsplans
 dieser Sozietät bezieht.

B. Sonstige Kosten (Tit. 4).
8199, Kap. 93 Tit. 4. Zu Versetzungs- uud Vertretungskosten,
Sowie zur Beschaffung von Bureauutensilien, zu Bureau- und Pferdegeldervergütungen
 373 884 M.
Die Bureau- und Pferdegelder waren ursprünglich mit im
Gehalt einbegriffen. Bis zum Jahre 1873 erhielten aber die Distriktskommissarien
 noch je 300 M. — ausnahmsweise 450 und 480 M. —
Bureaukosten-Entschädigung von den Kreisen, während 300 M. Fuhrkostenentschädigung
 in ihrem Gehalte (damals 2400 M.) mit enthalten
waren. Um eine anderweitige, im Interesse des Dienstes nothwendige
Regelung derart zu treffen, dass das Gehalt von den Dienstaufwandskosten
 gänzlich getrennt, und der Betrag der letzteren dem Bedürfniss
Ntsprechend erhöht werde, wurden in den Etat 1873 106 500 M. bei 'Tit. 4
(der vorher nur 5280 M. betrug) mehr eingestellt behufs Bewilligung
Von Bureau- und Fuhrkosten-Aversen von je 900 M. (die vom Kreise
%u Zahlenden Beträge blieben fortbestehen), mit Einschluss eines Zu-Schusses
 von 300 M. jährlich für den neu anzustellenden zweiten
Polizeidistrikts- Kommissarius in der Stadt Posen (vgl. Etatserläute-"ungen
 1873 und Sten. Ber. des Abg.-H. 1872 8. 313 ff).
‚1876 batrug der Fonds 124 680 M. Weitere erhebliche Steigerungen
fanden statt 1883/84 (um 41400 M. zur Erhöhung des Aversums auf

Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. II