Vierter Hauptabschnitt, Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 200—206. 1491
$ 202, Kap. 95 Tit. 1. Zu geheimen Ausgaben im Interesse der
Polizei 300000 M.
Es ist dies einer der wenigen Fonds, über dessen Verwendung die
Öberrechnungskammer und der Landtag keine Kontrole zu führen haben
(s. Bd. II Buch VII &amp; 308).
$ 203, Kap. 95 Tit. 2 s. 8 1926.
$ 204. Tit.3. Zur vorübergehenden Verstärkung des Personals
für den Polizeibureau- und den Polizeiexekutivdienst, zu Stellvertretungskosten,
 sowie zur Vergütung besonderer Leistungen im polizeilichen
 Interesse 150000 M.
Von diesem Fonds werden etwa 30—40000 M. für Gensdarmerie
(bei Bahnbauten, Chausseebauten u. s. W.) verausgabt, der Hauptbetrag
für Königliche Polizeiverwaltungen in Städten. Es handelt sich nur
um vorübergehende Verstärkungen des Personals, besonders bei
Srösseren Eingemeindungen.
Stellvertretungskosten entstehen nur dann, wenn die Stellvertretung
nicht aus dem Stellengehalt gedeckt werden kann.
Vergütungen für besondere Leistungen kommen selten vor, sie
Werden nicht gewährt für Leistungen auf dem Gebiete der dem Benten
 kraft seiner Dienststellung an sich obliegenden Dienstpflichten.
8 205, Tit. 4. Zu Diäten, Fuhr- und Versetzungskosten 493 662 M.
„Der Fonds ist auf die Regierungsetats vertheilt, einen Generalfonds
 giebt es nicht.
Es gelten hier die allgemeinen Grundsätze für unmittelbare Staatsbeamte.
 Nur für die Schutzmannschaften in Berlin und Vororten
bestehen besondere Sätze (vgl. die Verordn. v. 26. Okt. 1874, 12. Juni
1876 und die neuerlichen Aenderungen im M.-Bl. £. d. i. V. 1909).

8 206. Tit. 5. Zu Prämien für die Ermittelung von Verbrechern
d zu sonstigen sächlichen Ausgaben im Interesse der Polizei
626 295 M.
N Der Fonds ist bis auf 40000 M. auf Regierungsbezirke vertheilt.
Seine allmälige Steigerung bis auf den gegenwärtigen Betrag ersiehe
Us Anl. LXXXI. Im Jahre 1901 fand eine Erhöhung um 110000 M.
Statt zur Gewährung von Prämien für besondere Leistungen an Beamte
der Berliner Kriminalpolizei.
Zu den sonstigen Kosten im Interesse der Polizei gehören u. A.:
u Kosten der Unterhaltung jugendlicher Verbrecher ($ 56 des Str.-G.-B.), Transport-,
nn und Bekleidungskosten für Bettler, Vagabunden und sonstige Personen, die nach
büssung der gerichtlichen Strafe der Landespolizeibehörde behufs Nachhaft überwiesen
. Haft-, Verpflegungs- und Transportkosten für Polizei- und andere Gefangene, Kosten
I Unterhaltung von Polizeigefängnissen (in den Provinzen Posen und Hannover), Kosten
Zör Heimbeförderung von Mannschaften gestrandeter Schiffe und aus dem Auslande heim-Sekehrter
 deutscher Reichsangehörigen, Kosten für Rettung Schiffbrüchiger, sowie für

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