1439 IT. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

geht, um so dringlicher wird auf der einen Seite der Wunsch nach
Vereinheitlichung der Verwaltung, um so schwieriger aber andererseits
auch die Aufgabe einer solchen werden, wenn sie dann mit so verschiedenartigem
 Personal und Einrichtungen zielbewusst arbeiten und
Grosses leisten soll.

Geschichtliches über Bau und Entwickelung der Strafanstalten in Preussen,')
8 210, Die älteste preussische Kriminal-Ordnung, welche sich
mit der Einrichtung von Gefängniss- und Strafanstalten befasste,
datirt vom 8. Juli 1717. Zusammenhängend mit der allgemein geltenden
 Abschreckungstheorie der Strafrechtspflege waren auch die Gefängnissbauten
 und ihre Verwaltung so eingerichtet, dass die Absicht
der Peinigung ihrer Insassen in vollstem Masse zur Geltung gelangte.
Mangelhafte Rücksichtnahme auf Gesundheit, Geschlecht und Charakter
jer Gefangenen hatten zur Folge, dass die Gefängnisse „Krankheitsverbreiter,
 Lasterhöhlen und Verbrecherschulen“ wurden.
Einen Umschwung in diese Behandlungsweise der Gefangenen
brachten im Laufe des 18. Jahrhunderts die. von England (Howard)
und Amerika (Penn, Dr. Rusch u. A.) ausgehenden Bestrebungen,
welche auf die Nothwendigkeit der Besserung der Gefangenen in
den Anstalten und durch die Einrichtungen der Anstalten in den
Vordergrund stellten. Von diesem Geiste getragen war der Generalplan
 zur allgemeinen Einführung einer besseren Kriminal-Gerichts-Verfassung
 und zur Verbesserung der Gefängniss- und Strafanstalten
zom 16. September 1804.
Darin wurde unter Anderem als Zweck der Strafanstalten?) hingestellt:
ı) durch die Festigkeit ihrer Bauart, durch ihre innere Einrichtung und durch ihre Verfassung,
 Uebelthäter auf eine bestimmte Zeit von der menschlichen Gesellschaft abzusondern,
 um die übrigen unterdessen gegen ihre Beleidigungen sicher zu
stellen;
») durch ihre Organisation, den Verbrecher zur Thätigkeit, zur Ordnung und zur Reinlichkeit
 zu gewöhnen, um ihn dadurch wo möglich zu bessern, und das Publikum
auch nach ausgestandener Strafe vor ihm zu sichern;
-) wegen des Unangenehmen, welches die Freiheitsberaubung Theils an sich, Theils
verbunden mit Zwangsarbeit und harter Lebensart hat, die übrigen Menschen vor Bezehung
 der Verbrechen abzuschrecken.
Bei der Anlage der Anstalten sollte auf vorzüglich strenge und sorgfältige Absonderung
 der Geschlechter, Trennung der weniger Verdorbenen von den Verführern
Ind auf eine Klassifikation in eine Straf-, Probe- und Besserungsklasse, grosse Speisezäle,
 möglichste Trennung der Schlafstellen. Einrichtung von Werkstätten u. Ss. W.
Werth gelegt werden.

1) Vgl. Krohne und Uber, Die Strafanstalten und Gefängnisse in Preussen (Berlin,
1901. Carl Heymann), wo zugleich die Verhältnisse jeder Anstalt im Einzelnen ausführlich
 dargelegt sind.
x Ueher die Organisation der Gefängnissbehörden nach dem Plane von 1804 ($ 209).