Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. 88 210, 211. 1433

$ 211. Dio kriegerischen Ereignisse des Jahres 1806 verhinderten
indessen die Durchführung jenes Generalplans. Erst im Jahre 1809
waren die Zustände wieder soweit geordnet, dass auch dem Gefängnisswesen
 grössere Aufmerksamkeit gewidmet werden konnte. Da zur Unterbringung
 der zu Festungs- und Zuchthausstrafe Verurtheilten die Räumlichkeiten
 fehlten, wurde der Minister des Innern beauftragt, die Landarmenhäuser
 zur Aufnahme von Verbrechern einzurichten und damit
begann statt der vom Generalplan gewollten einheitlichen Verwaltung
 — wenn auch unter gemeinsamen Kommissionen -— die Theilung
der Gefängnissverwaltung unter die Behörden der Ministerien des
Innern und der Justiz. Den ersteren wurden im Allgemeinen die
Strafgefängnisse, Straf- und Korrektionsanstalten') zugewiesen, während
den letzteren die Aufsicht über die Untersuchungsgefängnisse (Inquisitoriate)
 und deren Verwaltung, soweit sie in den Händen des
Staates war, verblieb ($ 209).
Die folgenden Ausführungen haben in erster Linie die dem Ressort
des Innern unterstehenden Anstalten im Auge, über die Justizgefängnisse
 s, Bd. II Buch IX.
Das Wichtigste für eine Besserung der Gefangenen-Verhältnisse
war zunächst der Bau, die Einrichtung und Vermehrung sachentsprechender
 Strafanstalten. Besonders stark trat die Nothwendigkeit
 einer Vermehrung der vorhandenen Anstalten durch die KEinführung
 des neuen Strafprozessverfahrens (1849) und des neuen strengeren
 Strafgesetzbuchs (1851) hervor. Die Zahl der Gefangenen in
den Anstalten des Ministeriums des Innern stieg von 13368 im
Jahre 1843 auf 28546 im Jahre 1856, darunter 283550 Zuchthausgefangene.

Einer entsprechenden Vermehrung der Gefängnissanstalten stellten
Sich aber grosse finanzielle Schwierigkeiten entgegen.
Es war natürlich, dass der Bau von Strafanstalten, welche, wie
dies mehr und mehr geschah, den Besserungszweck in den Vordergrund
 stellten, an die Staatsfinanzen erheblich grössere Ansprüche
stellte, als die lediglich auf Abschreckung abzielenden Strafanstalten
der älteren Zeit.
Aber auch die auf Besserung der Gefangenen gerichteten Systeme
wichen erheblich von einander ab. Man unterschied das System der
gemeinsamen Haft mit sorgfältiger Scheidung und Klassifizirung der
Gefangenen nach ihren rechtlichen und sittlichen Eigenschaften (Gefängniss
 zu Milbank in England), ferner das Auburnsche System, —
gemeinsame Arbeit bei Tage unter dem strengsten Gebot des Schweigens
 und nächtliche Trennung in Schlafzellen — , endlich das Pennsyl-Vanische
 strenge System der Einzelhaft bei Tage wie bei Nacht.

3 1) „Gefängnisse, Straf- und Korrektionsanstalten“ $ 2 der Regierungskonstruktion vom
3. Oktober 1817.