Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 212—214, 1485

Dieses Programm kann in seinen Leitsätzen auch heute noch als
massgebend für die Gefängnissverwaltung gelten, wenn es auch durch
die Ungunst der Verhältnisse lange Zeit hindurch nur in. geringem
Masse zur Ausführung gelangt ist und erst heute mehr und mehr
seiner Verwirklichung entgegengeht.

$ 213. Vor Allem blieb es immer wieder die Kostenfrage, welche
sich der sachgemässen Durchführung des Programms hindernd in den
Weg stellte. Von 1842—53 wurden allerdings ausser Halle noch die
grossen Anstalten zu Moabit (1681 249 M.),') Münster (1 260000 M.).?)
Ratibor (1800000 M.),®) Breslau (1947 000 M.)*) und die Zellenflügel in
Cöln erbaut. 1855—59 folgten Cottbus (230 790 M.)®) und Hamm.°®) In
Folge der überaus stark anschwellenden Zahl der Strafgefangenen
nach Erlass des schon erwähnten neuen preussischen Strafgesetzbuchs
war man aber genöthigt, sich vielfach mit durchaus unzureichenden
Baulichkeiten, provisorischen Erweiterungsbauten zu begnügen, die
vorhandenen Gefängnisse zu überfüllen u. s. w., was für die Güte der
Einrichtungen schwere Nachtheile zur Fulge hatte. Von der Durchführung
 eines Systems war überhaupt kaum noch die Rede. Dabei
wurde die Gefängnissverwaltung mit einer grossen Anzahl alter, für
einen planmässigen Strafvollzug ungeeigneter Gebäude belastet (z. B.
alter Schlösser, Zoll- und Lagerhäuser, Fabrikgebäude u. s. w.), deren
Erhaltung und Ausgestaltung verhältnissmässig grosse Summen erfordert
 haben und noch erfordern.
Wo Einzelzellen wirklich vorhanden waren, wurden sie weniger
zur Erziehung als im polizeilichen Interesse benutzt, um unbequeme
 Elemente unschädlich zu machen. Um die Einkünfte aus
den Arbeitserträgen der Gefangenen zu mehren, wurden die Ge-Schicktesten
 vor den Uebrigen bevorzugt. Diesen Missständen suchten
die Erlasse des Ministers des Innern v. 10. Aug, 1869 und 20. Aug. 1869
(M.-Bl. d. i. V. S. 198 u. 92) entgegenzutreten. Man fügte einer Anzahl
der vorhandenen Anstalten mehr KEinzelzellen hinzu. 1876 machte
man beim Neubau der Strafanstalt Cassel-Welheiden einen neuen
Versuch zur Herstellung eines Zellengefängnisses nach dem System
der Einzelhaft. Die Anstalt, für 490 Köpfe, darunter 404 in Einzelhaft,
 erforderte aber 3 Mill. M., d.h. auf den Kopf 6100 M.
$ 214, Bei dieser enormen Kostenhöhe war es klar, dass eine
durchgreifende Reform nach dem System der Einzelhaft im Gefängniss-Wesen
 unausführbar war, wenn es nicht gelang, niedrigere Kostenanschläge
 herzustellen. Die Verwaltung des Innern im Verein mit

) Neubauten, Umbauten ete. von 1886—98 260138 M.
2) Neubauten etc. seit 1893 325050 M.
3) später noch 33 913 M. 4) später noch 856 090 M.
’) später noch 551 986 M.
3) die Baukosten liessen sich nicht mehr ermitteln.
Schwarz u Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. Il.