Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 225—927, 1445

zwischen weggefallen, weil sich ihre Beibehaltung als den Interessen
des Strafvollzugs nicht förderlich erwies. Landwirthschaft soll überhaupt
 in Zukunft nur insoweit betrieben werden, als eine Bearbeitung
des Landes mit dem Spaten erfolgen kann. Nur dann kann sie als
ein indirektes Mittel zur Besserung der Gefangenen angesehen werden
(Min.-Erl. v. 14. Jan. 1895, Verordn.-Bl. 8. 1).
Der Gesammtwerth des Viehbestands betrug Ende 1894/95
83688 M., 1901 44307 M. (davon Naugard 11500 M., Sonnenburg
8431 M., Cassel 7500 M. u. s. w.). Die Einnahmen aus Vieh, Viehprodukten
 etc. betrugen 1894,95 197362 M., 1901 nur noch 93099 M.
(davon 17863 M. Sonnenburg, 13317 M. Naugard, 11170 M. Cassel-Welheiden,
 9946 M. Rendsburg, 7359 M. Lichtenburg u. s. w.). Die
Ausgaben betrugen 80126 M., der Reinüberschuss also 12973 M.
(davon Naugard 6772 M., Cassel, Rendsburg etwa 2000 M. u. s. w.).
Mit Verlust arbeitete nur Cottbus (2084 M.).
Im Jahre 1894/95 betrug der Ueberschuss aus der Viehwirthschaft
noch 31614 M. Bei dem Rückgang des Reinüberschusses ist aber
noch hervorzuheben, dass 1894/95 noch 9834 M. an Arbeitslöhnen der
Gefangenen ä 40 Pfg. pro Kopf und Tag in Abzug von den Einnahmen
gebracht sind. Geschieht ein Gleiches für 1901, so erhöht sich hier
die Ausgabe für Feld-, Garten- und Viehwirthschaft um 43719 M.,
der Ueberschuss verringert sich von 98692 auf 54973 M. (vgl.
Anl. LXXXV und LXXXVI Spalte 7).
$ 226. Die ferneren Einnahmeposten sind nach den Anstaltsetats:
Einnahmen aus dem Bäckereibetrieb, sodann Versicherungsgebühren,
 Einnahmequellen, die aber finanziell nicht erheblich in
Betracht fallen.
Die Versicherungsgebühren erscheinen erst seit 1899 auf dem
Etat, wo sie mit 20127 M. eingestellt wurden. Sie werden mit 0,5 Pfg.
für den Kopf und Arbeitstag der Gefangenen, zu deren Zahlung seit
dem 1. April 1898 bei Vertragsabschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen
 über Gefangenenbeschäftigung die als Arbeitgeber zugelassenen
 Privatunternehmer zur Gewinnung eines Fonds zur Fürsorge
für unfallverletzte Gefangene oder deren Hinterbliebene verpflichtet
werden, erhoben. Dieser Einnahmequelle, die übrigens geringer wird.
je mehr die Staatsarbeit an Stelle der Unternehmerarbeit tritt, ent
Spricht Kap. 96 Tit. 10b der Ausgabe ($ 244).
S 227, Unter Titel Insgemein der Anstaltsetats werden endlich
Verrechnet Einnahmen aus dem XNachlasse verstorbener oder ent-Wichener
 Gefangenen (Arbeitsprämie, Erlös für Kleidung ete.), aus
der Verwerthung der Küchenabgänge und des Düngers, aus dem Verkauf
 abgenutzter oder für die Verwaltung nicht mehr brauchbarer
Gegenstände, an erstatteten Haftkosten, an sonstigen Einnahmen,
Bis 1902 wurden unter Insgemein auch noch die Einnahmen aus
den sog. Zinsenfonds verrechnet.