Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung, 88 237—340, 1453

Aus diesem Fonds dürfen Remunerationen nur solchen Ober- und
Unterbeamten gewährt werden, welche an der Leitung oder Beaufsichtigung
 des Arbeitsbetriebes unmittelbar betheiligt sind; insbesondere
 sind Anstaltsvorsteher, Geistliche und Lehrer bei der Verwendung
 des Fonds ausgeschlossen.

Sonstige Ausgaben, ( Kap. 96 "Tit. 7—12.)
$ 240. Unter dieser Rubrik steht zuerst der sog. Bureaukostenfonds
 (Tit. 7) 1903: 65429 M., der zu besonderen Bemerkungen keine
Veranlassung giebt.
Der weitaus höchste Ausgabetitel der Strafanstaltsverwaltung ist
der folgende
Tit. 8. Zur Unterhaltung der Oekonomie, für häusliche Bedürfnisse.
sowie Betriebskosten 7180322 M.
Die Ausgaben, welche aus diesem Titel gedeckt werden, sind diejenigen:

1. für Speisung; für Arzneien, Bandagen, Brillen ete., sowie zur
Unterhaltung der Instrumente und Geräthschaften im Lazareth
und in der Dispensiranstalt; für Bekleidung; für Reinigung
der Gefangenen, der Wäsche und der Lokale, zu Abgaben und
Lasten, sowie zu Kosten hauswirthschaftlicher Art für Dienstgebäude;
 für Beschaffung und Unterhaltung der Lagerstellen
und Lagergeräthschaften; für Beschaffung und Unterhaltung
der Hausutensilien; für Feuerung und Heizung; für Beleuchtung;
für den Wasserverbrauch;
2, für den Arbeitsbetrieb;
8. für Feld-, Garten- und Viehwirthschaft;
4. für den Bäckereibetrieb.
Aus der Natur dieses Fonds ergiebt sich schon von selbst, dass
derselbe in der Mehrzahl der Fälle erheblich überschritten wird, bezw.
dass die Ausgabe hinter der Veranschlagung sehr zurückbleibt.
Der Fonds belief sich in den 80er Jahren bis Mitte 1899 stets
auf etwa 5 Millionen und erhob sich seitdem aus den schon mehrfach
Srwähnten Gründen ($ 232) auf 7,3 Mill. M., ging aber sehon für 1900
Stwas zurück und stellt sich jetzt (1908) auf 7 1803922 M.
Was die aus dem Fonds gewährte Verpflegung der Gefangenen
anbetrifft, so geschieht dieselbe nach einem Verpflegungsetat (vgl.
Anhang der Statistik pro 1894/95), der nach dem Grundsatze auf-Sestellt
 ist, dass annähernd die von Physiologen für die Ernährung
eines erwachsenen, nicht schwer arbeitenden Menschen geforderten
Nährwerthe gegeben werden. In der täglichen Kost verhält sich das
animalische zu dem vegetabilischen Eiweiss ungefähr ‚wie 1:3. Die
Kosten der Gefangenenverpflegung betragen für den Kopf und Tag
516 Pf. Aus den Arbeitsbelohnungen können sich die Gefangenen

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