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II. Hauptstück. Laufende Ausgaben.

nisse oder Gesindedienst oder in Familien untergebracht. Die Entlassung
 aus der Anstaltserziehung ist immer eine vorläufige; die Zöglinge
 bleiben während dieser Zeit unter der Aufsicht der Anstaltsvorsteher,
 jedoch nicht über das zwanzigste Lebensjahr hinaus. Für die
3ainzelnen Anstalten bestehen besondere Dienstinstruktionen.
$ 251. Was die Etatsverhältnisse der gedachten KErziehungsanstalten
 anbetrifft, so werden sie in Preussen in derselben Weise wie
diejenigen der Strafanstalten behandelt. Einnahmen und Ausgaben
ler Anstalten stehen auf dem Etat des Ministeriums des Innern unter
der Rubrik „Strafanstaltsverwaltung“.
Im vorliegenden Werke sind daher auch die Besoldungen, Remunerationen
 ete. der Anstaltsbeamten, sowie die sächlichen Ausgaben
bei der Strafanstaltsverwaltung mit behandelt und insbesondere aus
58 283 ff. zu ersehen. Auch sind die Summen der auf die einzelne Anstalt
 entfallenden Hauptausgabezweige in Anl. LXXXIX gemeinsam
nit denjenigen der Strafanstalten dargestellt.
Im Uebrigen schien es sachgemässer, den Zweck und die Bedeutung
 dieser Anstalten in Gemeinschaft mit den Zwangserziehungsanstalten
 auf Grund des Fürsorgegesetzes vom 2. Juli 1900 hier zu erörtern.
 Auch mögen die statistischen Zahlen über die Unterbringung
 der Jugendlichen nach $ 56 des Strafgesetzbuches an
dieser Stelle folgen:
$ 252, Die staatlichen HKErziehungsanstalten haben bestimmte
Einlieferungsbezirke: Es ontfallen auf die Erziehungsanstalt Conradshammer,
 Regierungsbezirk Danzig (kath.), die Einlieferungsbezirke:
Provinzen Östpreussen, Westpreussen, Pommern, Posen, Schlesien,
Brandenburg einschl. Berlin und Schleswig - Holstein, bestimmt für
36 Knaben; Erziehungsanstalt Wabern, Regierungsbezirk Cassel (evang.),
Einlieferungsbezirke: Provinzen Brandenburg einschl. Berlin, Sachsen,
Hannover, Hessen-Nassau, Pommern, Schlesien und Regierungsbezirk
Sigmaringen, bestimmt iür 180 Knaben; Erziehungsanstalt St. Martin
zu Boppard, Regierungsbezirk Coblenz (evang.), Einlieferungsbezirke:
Provinzen Sachsen, Schleswig - Holstein, Hannover, Hessen - Nassau,
Westfalen, Rheinprovinz und Regierungsbezirk Sigmaringen, bestimmt
für 80 Mädchen; Erziehungsanstalt Hardehausen, Regierungsbezirk
Minden (evang.), Einlieferungsbezirke: Provinzen Schleswig-Holstein,
Rheinprovinz und Westfalen, bestimmt für 150 Knaben; Erziehungsanstalt
 Steinfeld, Regierungsbezirk Aachen (kath.), Einlieferungsbezirke:
Provinzen Sachsen, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz
und Regierungsbezirk Sigmaringen, bestimmt für 300 Knaben; Erziehungsanstalt
 Gräfrath, Regierungsbezirk Düsseldorf (kath.), Einlieferungsbezirke:
 Provinzen Brandenburg einschl. Berlin, Sachsen,
Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz
ınd Regierungsbezirk Sigmaringen. bestimmt für 80 Mädchen.