Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $8 264—266. 14738

Der Gesammtbestand der auf Grund des Ges. v. 13. März 1878 der
Zwangserziehung überwiesenen Jugendlichen, soweit sie am 31. März
1901 noch in Fürsorgeerziehung waren, betrug 9106 Knaben und
2123 Mädchen, zusammen 11 229.
(In den staatlichen Zwangserziehungsanstalten waren am 31. März
1902 untergebracht 412 Knaben und 74 Mädchen von 1189 Knaben
und 339 Mädchen, die überhaupt auf Grund des $ 56 des Str.-G.-B.
der Zwangserziehung überwiesen waren.)

Etatsmässige Behandlung der Staatszuschüsse.
$ 265, Die Einstellung der Kosten des Staatsbeitrags auf Grund
des Ges. v. 2. Juli 1900 erfolgt seit 1901 im Etat unter der Rubrik
„Allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei“ (Kap. 95) im Tit. 7,
auf dem auch früher die Zuschüsse des Staates auf Grund des Ges.
v. 13. März 1878 eingestellt waren. Es fragt sich, ob nicht eine
gemeinsame Behandlung der staatlichen Zwangserziehungsanstalten
und der vorgedachten Zuschüsse unter besonderer Etatsrubrik zweckmässig
 wäre.
Während 1900 noch 754000 M. auf dem Titel ausgebracht waren,
musste für 1901 die Summe auf 1200000 M. erhöht werden, 1903
aber bereits eine weitere Steigerung auf 1680000 M. erfahren.
Ueber die Antheilnahme der Kommunalverbände an den Gesammtkosten
 siehe das in dem vorhergehenden Paragraphen Gesagte
und die Tabelle in Anl. XCIIL

7. Abschnitt.

Einnahmen und Ausgaben für Wohlthätigkeitszwecke.
‚Kap. 31 Tit, S und 9 der Einnahme, Kap. 97 der Ausgabe,)
Allgemeines.
8 266, Die Fonds für Wohlthätigkeitszwecke betrugen 1850 nur
598 731 M., 1903 dagegen 6864086 M. Es ist aber bereits in $ 1 darauf
 hingewiesen, dass von diesen 6,8 Mill. M. 5,8 Mill. M. lediglich
einen durchlaufenden Posten — Veteranenbeihülfen — darstellen.
(Näheres in $&amp; 267).
Seit 1900 trat ein weiterer erheblicher Betrag von Ausgaben,
einige neunzigtausend Mark beim Tit. 9 (Stiftungsfonds) hinzu, auch
diese Steigerung hat nur eine formale Bedeutung ($ 276).
Von den 598781 M. im Jahre 1850 bestand der. grösste Theil in
Ausgaben auf Grund rechtlicher Verpflichtungen (386 190 M). Der betreffende
 Titel (5) stieg nach Hinzutritt der neuen Provinzen (1867)