Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $8 269—271. 1477

Es werden fortlaufende und ausserordentliche Unterstützungen
aus dem Fonds bewilligt.

8 271. Kap. 97 Tit. 5. An Zuschüssen für Armen- und Wohl.
thätigkeitsanstalten 128271 M.
Der Fonds enthält nur Ausgaben auf Grund rechtlicher Verpflichtungen.
 Er betrug 1850 rund 386000 M., stieg bis 1868 auf
612589 M. 1868 kamen allein rund 174000 M. in Abgang, weil in
Folge des Allerh. Erl. v. 16. Sept. 1867 wegen Ueberweisung des
vormals Kurhessischen Staatsschatzes an den kommunal-ständischen
Verband des Regierungsbezirks Cassel die Verpflichtung zur Unterhaltung
 der Landkrankenanstalten ete. auf diesen Verband überging,
sowie rund 18000 M. in Folge der Ueberweisung des sogenannten
Domanialablösungs- und Veräusserungsfonds an den provinzial-ständischen
 Verband der Provinz Hannover.
1870 folgten rund 54000 M. in Folge des Ges. v. 25. März 1869
wegen Erweiterung der Verwendungszwecke der Einnahmen aus .dem
vormals Kurhessischen Staatsschatze, 1874 fielen 21410 M. fort in
Folge Ablösung von Jahresrenten durch Zahlung des 90 fachen Betrages,
 sodass 1875 nur noch 242843 M. auf dem Titel standen.
Im Jahre 1876 wurden sodann an Jahresrenten, welche auf Grund
des 8 1 des Ges. v. 8. Juli 1875, betreffend die Ausführung der Vorschriften
 in den 885 und 6 des Ges. v. 80. April 1873 wegen der
Dotation der Provinzial- und Kreisverbände, den Provinzial- ete.
Verbänden überwiesen worden sind, und an Jahresrenten, welche auf
Grund des &amp; 16 des ad Nr. 5 bezeichneten Ges. v. 8. Juli 1875 den
Provinzialverbänden überwiesen worden sind, rund 143828 M. in
Absatz gebracht,') während die Baufonds für einige Damenstifte um
rund 27 000 M. erhöht wurden.
Der Fonds betrug 1876 darnach rund 126000 M. und hat sich
seitdem nicht mehr erheblich verändert (19083: 128271 M.).
Von den in Betracht kommenden Zuschüssen sind insbesondere
zu erwähnen 16398 M. und 34261 M., welche in der Provinz Hannover
und im Regierungsbezirk Cassel an Armen- und Wohlthätigkeitsanstalten
 grösstentheils auf Grund von Stiftungen früherer Landesherren
 gezahlt werden; 44565 M. Jahresrente an den Landarmonverband
 des Regierungsbezirks Wiesbaden nach &amp; 74 des Ges. Vv.

1) s, auch 8277 sowie Bd. II Buch X $ 146, — Die Summe von 143 828 M. stellte
sich im Einzelnen wie folgt: im Regierungsbezirke Königsherg 14331 M., Marienwerder
2000 M.; Stadt Berlin 28207 M., Potsdam 24612 M., Stettin 996 M., Köslin 449 M.,
Breslau 525 M., Magdeburg 9874 M., Merscburg 1448 M., LKrfurt 2308 M., Schleswig
38313 M., Münster 5178 M., Minden 1471 M., Arnsberg 5290 M., Düsseldorf 5692 M.,
Sigmaringen 3428 M.; im Landrosteibezirke Hildesheim 62 M., Stade 411 M.; im Regietungsbezirk
 Cassel 2849 M., Wiesbaden 1371 M.; an Zuschüssen im Regierungsbezirke Cassol,
welche nach dem Durchschnitte der betreffenden Vergütigungssätze zu berechnen sind, in
Folge Neuaufstellung des Etats 12 M.