480 IX. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

gaben auf dem früher hannöverschen Etat befunden hatten. Die Beträge
 mussten allmälig heimfallen und machen für 1902 nur noch
2415 M. aus.
Es kamen aber hinzu bei Einführung der Kreisordnungen in
Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein Unterstützungsbeträge für dabei
 verfügbar gewordene kommissarische Distriktsbeamte. Auch hier
handelt es sich für 1902 nur noch um 1900 M.
Drittens wurden aber 1896,97 auf den Fonds Unterstützungen
3hemaliger Nachtwachtbeamten in Berlin 28140 M. eingestellt in
Folge der Neuregelung des nächtlichen Sicherheitsdienstes in Berlin
in Folge des Polizeikostenges. v. 20. April 1892.
Zwar liegt eine rechtliche Verpflichtung des Staates zur Gewährung
 von Abfindungen an die in Folge dessen entlassenen Mannschaften
 nicht vor; jedoch erschien es billig, denselben eine fortlaufende
 widerrufliche Unterstützung bis zur Höhe der gesetzmässigen
Pension zu bewilligen. Wenn und so lange jedoch einer dieser Unterstützungsempfänger
 aus einer Anstellung oder nicht lediglich vorübergehenden
 Beschäftigung im Reichs-, Staats- oder Gemeindedienste —
gleichviel ob er dabei Beamteneigenschaft von Neuem erwirbt oder
im Lohnverhältniss steht — oder auch aus lohnender dauernder Beschäftigung
 im Privatdienste ein anderweites laufendes Einkommen
ezieht, soll die Unterstützung insoweit eingestellt werden, als sie
mit dem neuen Einkommen zusammen den Betrag des früheren Dienstainkommens
 im Nachtwachtdienste übersteigen würde.
Der Gesammtbetrag für diese Ausgabekategorie ist für 1903 auf
25 698 M. geschmolzen und fällt mit der Zeit yanz fort.

$ 276, Kap. 97 Tit. 9. Dispositionsfonds für Stiftszwecke und zu
Unterstützungen aus Spezialfonds 102 046 M.
Den Spezialfonds verbleiben alle Mehreinnahmen und Ausgabeersparnisse, während
Mindereinnahmen und Mehrausgaben zu Lasten der Fonds zu decken sind. Die am Jahresschlusse
 verbleibenden Bestände sind zur Verwendung in die folgenden Jahre zn über-;ragen,!)

Bei diesen Ausgaben kommt zunächst in Betracht ein Allerhöchster
 Dispositionsfonds für Stiftszwecke mit etwa 15—16 000 M.
Jahreseinnahme, nämlich der bei der Generalstaatskasse besonders
asservirte, in geldwerthen Papieren angelegte Kapitalbestand des
Stifterfonds. Derselbe ist, wie der Stiftspensionsfonds — Kap. 97
Fit. 7 ($ 274) — entstanden aus heimgefallenen Kompetenzen der
iberelbischen Damenstifter und zwar dadurch, dass von 1849-52
iberschüssige Bestände der zur Herstellung neuer Damenstifter bestimmt
 gewesenen Kinnahmen aus heimgefallenen Stiftskompetenzen
($ 274) auf landesherrlichen Befehl angesammelt und der ausschliesslichen
 Disposition Sr. Maj. des Kaisers und Königs vorbehalten

') Dieser Vermerk findet sich seit 1901 im Etat.