Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 276, 277. 1481

wurden.) Vom Jahre 1872 ab sind die Zinsen dieses Fonds von
Sr. Maj. dem. Kaiser und König dem Minister des Innern auch als
Aushülfefonds für den Stiftspensionsfonds (Tit. 7) zur Verfügung
gestellt.
Die Bewilligungen erfolgen in der Regel nur einmalig.
Bis 1875 wurde der Fonds als Nebenfonds Nr. 50 geführt. Im
Jahre 1875 wurde er zum ersten Mal in Einnahme und Ausgabe in
den Etat eingestellt (damals Kap. 81 Tit. 7 der Einnahme und Kap. 102
Tit. 9 der Ausgabe).
Die aus dem Fonds verausgabten Beträge werden jetzt in Einnahme
 bei Kap. 81 Tit. 9 nachgewiesen.

$ 277. Ferner stehen auf Tit. 9 seit 1900 die Ausgaben, welche
aus einer grossen Anzahl sog. staatlicher Spezialfonds (früher Nebenfonds
 genannt) fliessen.
Das Ministerium des Innern ist neben dem Kultusministerium
das am meisten mit sog. derartigen Fonds bedachte (s. Bd. II Buch I
88 4ff.).
In früheren Jahren war die Zahl dieser Fonds eine noch grössere
wie gegenwärtig, doch wurde in Folge der Dotationsgesetzgebung von
1875 ein Theil derselben den Provinzen überwiesen (Drucks. Nr. 98 d.
Abg.-H. 1875 Anl. H.?) S. auch $ 271 und Bd. II Buch X $ 146.
In dem Etat für 1899 waren nach einem besonderen Verzeichniss,
welches seit Alters her dem Etat beigefügt war, noch 23 Nebenfonds
mit einem Gesammtbetrage von 191602 M. aufgeführt. In dem Verzeichniss
 waren alle wichtigeren Fonds aus der Verwaltung des Innern,
vor Allem die von der Centralstelle aus verwalteten, mitenthalten.
Thatsächlich bestanden indessen noch eine grosse Anzahl kleinerer,
meist von den Regierungen verwalteter Fonds, deren Existenz zum
Theil in der Centralstelle gar nicht bekannt war.
Die schon in Bd. II Buch I a. a. O. näher erörterten Vorgänge im
Abgeordnetenhause und sodann der Erlass des Staatshaushaltsges, v.
11. Mai 1898 (G.-8S. 8. 77) hatten nun für die Verwaltung des Innern
ebenso wie für das Gebiet der Kultusverwaltung eine Neuprüfung der
rechtlichen Natur all dieser Nebenfonds zur Folge, deren Ergebniss
 für jeden einzelnen Fonds in den Beilagen und Erläuterungen
des Etats des Ministeriums des Innern für 1900 niedergelegt ist.
In Folge der damaligen Untersuchungen wurden die Jahreseinnahmen
 einer grösseren Anzahl von Fonds im Betrage von rund
94 Mill. M. im Jahre 1900 auf (irund des $2 Nr. 4 des genannten
Gesetzes in den Etat unter Kap. 31 Tit. 8 der Einnahme und Kap. 97
Tit. 8 der Ausgabe eingestellt.

!) Abg.-H. Sten. Ber, 1862 S. 2013 und 2014.
?) Der Etat für 1875 sah in Beil. C noch 49 Nebenfonds vor, der von 1876 nur 22,