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MH. Hauptstück, Laufende Ausgaben.

den Etat 1874. Bis dahin waren beide Fonds noch vereinigt. 1874
arhielt Tit. 1 80168 M., Tit. 2 27768 M., 1876 betrug Tit. 1 noch
4218 M., sank aber 1879/80 auf einige 70000 M. (vgl. Etatserläuterungen
 Nr. 7 zu Kap. 108 Tit. 1 dieses Etats.)
1888/89 wurden 14170 M. auf Grund des kurhessischen Gesetzes
v. 81. Okt. 1833 (G.-S. 8. 164) zu zahlende Vergütungen für Landfolgedienste
 (Gefangenentransporte) nach Kap. 95 Tit. 5 übertragen
ınd hier abgesetzt (Etatserläuterungen zu jenen Titeln). Dagegen
werden aus dem Fonds noch heute gedeckt die Geldrenten, welche
den bisher zum Naturalbezuge von Besoldungsholz berechtigten Bürgermeistern
 von Landgemeinden im vormaligen Kurfürstenthum Hessen
an Stelle dieses Holzdeputats nach dem Ges. v. 1. April 1875 zu gewähren
 sind. Sie betragen etwa 27387 M. und stellen damit den
Hauptbetrag des ganzen Titels dar. Der nächsthöhere Betrag sind
5168 M., welche auf dem Etat der Potsdamer Regierung stehen und
3inen alten Staatsbeitrag zur Laternenunterhaltung in der Stadt Potsdam
larstellen.
Die 4250 M., welche als künftig wegfallend bezeichnet sind, enthalten
 einmal die Entschädigung eines lebenslänglich angestellt gewesenen
 Senators in der Stadt Altona für den Einnahmeausfall an
Justiz- und Verwaltungssporteln, sowie Besoldungszuschüsse als Ersatz
früherer Dienstbezüge für verschiedene Amtspersonen im Regierungsbezirke
 Schleswig (zusammen 83221 M.) und 1029 M. an Besoldungsantschädigungen
 für nicht wiedergewählte Ortsvorstände (stammt
ıoch aus der Konfliktszeit in Kurhessen).
Der Rest der Ausgaben, etwa 11—12000 M., wird hauptsächlich
zu Prämien für Schützengilden und Schützenkönige verwendet, soweit
zie auf rechtlicher Natur beruhen. (In den 50er und 60er Jahren
wurden alle derartigen Zahlungen einer Prüfung auf ihre rechtliche
Aualität unterworfen.)
$ 280. Ti. 2. Sonstige feststehende, nicht auf rechtlicher Veroflichtung
 beruhende Ausgaben zu verschiedenen Zwecken, mit Einschluss
 der nicht obligatorischen Prämien für Schützengilden und
Schützenkönige 22686 M.
Der Fonds besteht in dieser Fassung seit 1874 (s. 8 279). Kr hat
in den letzten 80 Jahren nur geringe Veränderungen erfahren.
Der Fonds ist wie Tit. 1 auf die Regierungsetats vertheilt. Der
zrösste Theil des Fonds (13500 M.) enthält Zuschüsse zur Unterstützung
 von Bürgermeistern in kleineren Städten der Regierungsoezirke
 Posen und Bromberg. Der Rest findet hauptsächlich zur Gevährung
 von Prämien für Schützengilden und -könige Verwendung,
welche nicht auf rechtlicher Verpflichtung beruhen und nur auf Widerruf
 gewährt werden (etwa 9000 M.).
S 281. 7%. 3. Zu Ausgaben auf Grund der Kranken- und Unfallzersicherungsgesetze,
 sowie des Invalidenversicherungsgesetzes 4427 M.