Vierter Hauptabschnitt. Gebiete der inneren Verwaltung. $$ 280-—283. 1485

Tit. 3 enthielt bis 1892/93 840 M. Wohnungsgeldzuschüsse für die
beiden Bezirksförster in Hohenzollern, die seitdem nach Kap. 2 Tit. 5
des Etats der Forstverwaltung übertragen wurden. Dagegen wurden
1553 M. eingestellt für diejenigen Ausgaben, welche auf Grund des
Reichsgesetzes über die Invaliditäts- und Altersversicherung im Bereiche
 der Verwaltung des Innern aus der Staatskasse zu leisten sind.
Seit 1894/95 wurde die Titelbezeichnung in dem heutigen Umfang
erweitert. Betheiligt sind hauptsächlich die Polizeiverwaltung (nicht
ständige Bureauhülfsbeamte) und die Strafanstaltsverwaltung (Werkmeister
 ete.).
$ 282, Tit, 4. Zu Prämien und zu sonstigen verschiedenen Ausgaben,
 insbesondere auch zu Rechnungsvergütungen 30 166 M.
Der Fonds betrug 1876 30383 M., sank bis 1883/84 auf 10841 M.,
hauptsächlich in Folge Absetzung einiger Beträge und Uebertragung
auf andere Etatstitel (vgl. Etatserläuterungen 1877/78). Eine Steigerung
von Bedeutung trat dann vor Allem in den letzten 5 Jahren ein
(1898/99: 12905 M., 1902: 30166 M.), was in den Etatserläuterungen
allgemein mit Mehrbedarf begründet wurde.
Der grösste Theil des Fonds (12 000 M.) wird verwendet zur Vertilgung
 der Kreuzottern im Regierungsbezirk Köslin.
Die Prämien betreffen hauptsächlich solche für Wiederbelebun gsSversuche
 ete. (Rettungsmedaillen s. $ 283).
Der Fonds ist auf die Regierungsetats vertheilt.
$ 283, Tit. 5. Dispositionsfonds zu unvorhergesehenen Ausgaben
25500 M.
Der Fonds hat die gleiche Höhe wie heute schon seit den 70er
Jahren.
Ueber die Verwendung des Fonds wird alljährlich in der Ueber-Sicht
 der Einnahmen und Ausgaben in besonderer Beilage Nachricht
gegeben. Im Rechnungsjahr 1901 wurden u. A. verwendet 17046 M.
als Staatszuschuss zu den Kosten der Internationalen Ausstellung für
Feuerschutz- und Rettungswesen ete., 2623 M. zur Beschaffung von
Rettungsmedaillen und einige weitere unerheblichere Beträge.
Im Jahre 1902 sind 500 M. als Beihülfe für die Liegnitzer Central-Stelle
 für Arbeitsnachweis verwendet worden. Diese Verwendung
verdient insofern Beachtung, als die Förderung des Arbeitsnachweises
durch Centralstellen im Lande, und zwar, wie es auch in Liegnitz der
Fall, in Verbindung mit Naturalverpflegungsstationen. nicht nur für
die Herbeiführung von Ordnung und Ruhe auf den Landstrassen,
Sondern auch für die Erzielung eines Ausgleiches der Verwendung
von Arbeitskräften zwischen Stadt und Land von der grössten Bedeutung
 ist und daher alle Versuche zur praktischen Lösung dieser
allerdings sehr schwierigen Frage jede mögliche Förderung seitens der
Staatsregierung verdienen dürften.