MH. Etat des Kriegsministeriums. $$ 291a—293. 1497

Schlüter war dabei von 1698/99 thätig. Von ihm rühren insbesondere
die Trophäengruppe auf der Attika und die Schlusssteine der Fensterbogen
 mit den berühmten Masken der sterbenden Krieger her.
Nach glücklicher Beendigung des Krieges von 1870/71 machte sich
das Bedürfniss geltend, die Andenken des Brandenburg- Preussischen
Heeres zu sammeln und dadurch die grossen Kriegsthaten desselben
den kommenden Geschlechtern zur lebendigen Anschauung zu bringen.
Insbesondere sollten die Trophäen der Armee sowie alle Gegenstände,
die auf die Entwickelung des Heeres Bezug haben, vereinigt und zugleich
 eine Waffensammlung geschaffen werden, um Allen das Studienmaterial
 zu bieten, die sich für den Gebrauch, die Herstellung und
Entwickelung der Waffen interessiren, also den militärtechnischen
Instituten und Militärbildungsanstalten, der Industrie, den Offizieren
und Waffenhistorikern. Als Vorbilder für diese im Zeughause einzurichtende
 Sammlung dienten Anstalten wie der Tower in London,
das mus6e d’artillerie in Paris, das Heeresmuseum in Wien, das
Artillerie- und Intendanturmuseum in St. Petersburg.
Es wurde daher unterm 17. März 1877 ein Gesetz erlassen, wonach
aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmungen in den Artikeln
 VI und VII des Reichsgesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichsgesetzblatt
 S. 289) und des Art. 3 des Reichsgesetzes vom 2. Juli 1873
(Reichsgesetzblatt S. 185), betreffend die Französische Kriegskostenentschädigung,
 der Preussischen Staatskasse zufliessen, die Summe
von „Vier Millionen dreihundertdreissig Tausend (4 330 000) Mark“ zur
Erwerbung des freien Dispositionsrechts über das Zeughaus in Berlin,
welches zum Theil vom Reiche benutzt wurde, und zu einer anderweiten
 Einrichtung des Zeughauses zu Berlin zu verwenden waren.
Der Umbau erfolgte bis zum Jahre 1881/82, wo die ausserordentlich
 bereit gestellten 43830000 M. verausgabt waren (spätere Verwendungen
 s. in $ 296).
Als Beamte für die neue Zeughausverwaltung wurden nach den
Etatserläuterungen 1880/81 in Aussicht genommen:
1. Ein Kommandant. Diesem steht die verantwortliche Verwaltung
 und Beaufsichtigung des Zeughauses und der darin befindlichen
Trophäen und Sammlungen, sowie die Repräsentation zu. Er hat die
Oberleitung über das gesammte Insitut und über das Personal des
letzteren zu führen und im Verein mit dem technischen Direktor den
Ursprung der sämmtlichen vorhandenen Waffen, Fahnen, Dekorationen
 ete. aus den Akten ete. zu erforschen und danach die Bestände
zu sichten und zu ordnen, damit dieselben demnächst in übersichtlicher
 Ordnung zur Aufstellung gelangen können.
Da die Sammlung sich lediglich auf militärische und Kriegsgegenstände
 erstreckt, so ist die Stelle des Kommandanten mit einem
bewährten und in der Kriegsgeschichte ete. erfahrenen General oder
Stabsoffizier zu besetzen.