III. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. S$ 294—297, 1499

II. Klasse auf 22 gestiegen. Der Sammlungsfonds beträgt 16000 M.,
für Gebäudeunterhaltung sind 10000 M. ausgeworfen, Bureaukosten,
Kleidergelder ete. sind auf 26600 M. gestiegen. Gesammtausgaben
121 752 M., welchen 700 M. Einnahme als Entschädigung für Dienstemolumente
 gegenüberstehen. 1892/93 wurden 2 Wächterstellen (auch
für die Nacht) eingerichtet mit 800-1200 M. Gehalt. 1897/98 wird
eine Waffenmeisterstelle für die besondere Aufsicht über die Waffen
eingerichtet und 1898/99 kommt eine zweite Bureaustelle hinzu. Es
wurden dafür aber 2 Zeugwartstellen unbesetzt gelassen.
$ 295. Besoldungsverbesserungen traten für die niederen Beamten
1890,91 und für die höheren und mittleren Beamten 1897/98 ein.
Nach dem Etat für 1908 sind die Gehälter daher wie folgt bemessen:
 1] Kommandant des Zeughauses bis 8500 M., 1 Direktor mit
6000 M., 1 Sekretär und Registrator mit 1800 bis 4200 M., 1 Bureau-Assistent
 mit 1500 bis 2700 M., 1 Oberzeugwart, 4 Zeugwarte I. Klasse,
20 Zeugwarte II. Klasse, 1 Waffenmeister und 1 Maschinist und Heizer
mit 1200 bis 1800 M., 2 Wächter mit 900 bis 1200 M. Die Unterbeamten
 erhalten Stellenzulagen bis 200 M., der Oberzeugwart sowie
der Maschinist und Heizer haben Dienstwohnungen.
Die laufenden Gesammtkosten sind auf 146 998 M. gestiegen. Der
Sammlungsfonds beträgt noch 16000 M. Der Fonds für Gebäudeunterhaltung
 ist auf 15 000 gestiegen. Im Einzelnen s. Anl. XCIX.

Extraordinarium.

$ 296. Ausser den schon im $ 298 erwähnten 4 333 000 M. wurden
späterhin im KExtraordinarium bereitgestellt durch den Etat 1884/85
467 500 M. zur Erwerbung der Waffensammlung des Prinzen Carl von
Preussen, 1885/86 192500 M. zur weiteren Verbesserung der inneren
Kinrichtung von 1886-1890 zusammen 120 000 M., zur Instandsetzung
der Fronten 1890,91 weitere 20000 M., zur inneren Ausschmückung
endlich noch 1593/94 7900 M., 1894/95 14000 M., 189: -98 21000 M.,
1898/99 3000 M., 1899 64000 M., 1900 60200 M., 1901 29400 M., 1902
16 800 M., 1908 18 535 M. zu Bau-, Einrichtungs-, Heizungs-ete. Zwecken,
sodass im Ganzen seit 1877 bewilligt wurden zu Bau- und Einrichtungszwecken
 5362835 M.

II. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
(Anlage C.)

8 297. Das durch Publikandum v. 16. Dez. 1808 und Verordn.
v. 27, Okt. 1810 geschaffene Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten
 erfuhr durch Gründung des Deutschen Reiches eine wesentliche
staatsrechtliche Veränderung.
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. II.