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Kleinere Etats.

im Gesandtschaftshotel zu zahlen sind (Tit. 1) und 100 M. (Tit. 2)
sonstige Einahmen (z. B. aus dem Verkauf alter Zeitungen ete., vgl.
Etat 1887/88).

II. Ausgabe (Kap. 55 und 56 des Etats).
$ 301. Hier finden sich einmal unter der Rubrik „Ministerium“
Kap. 55 (Tit. 1—83), in welchem unter Tit. 1 „der Minister ohne Gehalt“
geführt wird, unter Tit. 2 die schon erwähnte ($ 297) Aversionalentschädigung
 an das Deutsche Reich für die Besorgung speziell Preussischer
 Angelegenheiten. Sie wurde in der jetzigen Höhe (90000 M.)
zum ersten Mal 1870 im Extraordinarium, und seit 1871 im Ordinarium
angestellt und hat sich seitdem nicht erhöht.
Tit. 3 enthält 850 M. nicht aversionirte Postporto- und Gebührenbeträge
 ete.

$ 302. Die zweite Ausgaberubrik „Gesandtschaften“ (Kap. 56)
ımfasst die speziell Preussischen Gesandtschaften und deren
Bureaus.
Aus Tit.1 (395400 M.) werden besoldet: 9 Gesandte bezw. Ministerresidenten
 zu Karlsruhe, München, Hamburg (zugleich für
Bremen, Lübeck und die beiden Mecklenburg), Oldenburg (zugleich
({ür Braunschweig und die beiden Lippes), Darmstadt, Rom, Dresden
(für Sachsen, Sachsen-Altenburg, Anhalt und die beiden Reuss), Weimar
für die Thüringischen Staaten) und Stuttgart.
Die Gehälter betragen für die Gesandten in Rom 60000 M., in
München 45000 M., in Dresden, Hamburg, Karlsruhe und Stuttgart
je 30000 M., für den in Oldenburg 24000 M. Pensionsberechtigt ist
aber für alle nur ein Gehalt von 18000 M. Die beiden Ministervesidenten
 erhalten: zu Darmstadt 24000 M. und zu Weimar 18 000 M.
Pensionsberechtigt sind für beide nur 9000 — 12 700 M., im Durchschnitt
10850 M.

$ 303. An höheren Beamten sind beigegeben den Gesandten a) zu
München 1 Militärbevollmächtigter mit 6000 M. Zulage und ein
Legationssekretär mit 5100 M., b) je 1 Legationssekretär zu Rom
(9000 M.), Hamburg (6000 M.),') Dresden, München (je 5100 M.) und
Stuttgart (4800 M.). Pensionsberechtigt sind von dem Gehalt der
Legationssekretäre nur 3. 6000 M., im Durchschnitt 4500 M. Die
Legationssekretäre steigen nicht nach Dienstaltersstufen im Gehalt,
sondern bilden eine Besoldungsgemeinschaft, innerhalb deren sie aufrücken.
 Das Gleiche gilt übrigens auch für die Ministerresidenten.
1833 und 1835 waren pensionsberechtigt von dem Gehalt der Gesandten etc.
)000 M., von dem der Legationssekretäre 2400 M., seit 1875 9000-12 000 M. bezw. 3000
bis 5100 M. Seit 1883/84 für letztere 3000—5400 M. Die allgemeine Besoldungsverbesserung
 von 1897/98 brachte die jetzigen Sätze.

} seit 1893/94