IV. Oberrechnungskammer. $$ 301—306. 1508

An etatsmässigen Kanzlisten sind den (Gesandtschaften beigegeben
| Kanzleivorstand in Hamburg mit 5700 M.;) 10 Legationskanzlisten
mit 6000 M. in Rom, 4800 M. in München und Stuttgart, 4500 M. in
Dresden, Hamburg und Karlsruhe, 4200 M. in Darmstadt, München
und Oldenburg, 3900 M. in Weimar. Seit 1902 ist auch in München
L Kanzleivorstand (5700 M.).
Das pensionsberechtigte Gehalt beträgt für die beiden Kanzleivorstände
 3000 M. bis 5400 M. und für die Legationskanzlisten 2700 M.
bis 4500 M. Die Kanzlisten sind seit 1895/96 den Kanzlisten des Auswärtigen
 Amts im Gehalt (einschl. Wohnungsgeldzuschuss) gleichgestellt
 (Etatserläuterungen 1892/93, 1895/96).
8 304. Nur der Gesandte in München hat Dienstwohnung ($ 300),
die übrigen müssen aus ihren Bezügen auch die Wohnung bestreiten.
Nur der Gesandte in Rom erhält 15000 M. Miethsentschädigung.
Wohnungsgeldzuschüsse werden wie bei allen Auslandsbeamten nicht
gewährt.
Das Münchener Gesandtschaftsgebäude reicht für eine Wohnung
des dortigen Legationssekretärs nicht aus. Letzterer erhält daher von
dem Gesandten 1200 M. Miethsentschädigung, die diesem wieder aus
Tit. 1 erstattet werden (Etat 1895/96 und 1900 Erläuterungen).
8 305. Die Entwickelung der einzelnen Ausgabetitel seit 1870
argiebt Anl. C. Besonderes ist zu den einzelnen Titeln im Uebrigen
nicht zu vermerken.
Ausserordentliche Ausgaben sind in den letzten Jahrzehnten
nicht entstanden.

IV. Oberrechnungskammer,
Geschichtliches.

83806. Zur Prüfung der Provinzial- und Hauptrechnungen hatte
schon König Friedrich Wilhelm I. am 2, Okt. 1714 eine besondere selbstständige
 Behörde, die Generalrechenkammer, errichtet, welche später
den Namen Oberrechnungskammer erhielt.
Nach verschiedenartigen Umgestaltungen besteht die Oberrechnungskammer
 bis auf den heutigen Tag in Preussen als oberste
Rechnungskontrollbehörde fort.
Die Neuorganisation der Verwaltungsbehörden im Anfang des
19. Jahrhunderts führte auch zu einer neuen umfassenden Dienst-1)

 seit 1893/94 eingerichtet. Seine Geschäfte waren bis dahin von dem Kanzler mitversehen
 der von 1874 bis 1893 in Hamburg angestellt war zur Fortführung bezw. Abwickelung
 einer Reihe von Geschäften des ehemaligen Preussischen Generalkonsulats in
Hamburg (s. Etatserläuterungen).