IV. Oberrechnungskammer. $$ 318—317.

1518

8 314, Die Steigerung der Gehälter ergiebt folgende Zusammenstellung:

Chefpräsident . . . .
Direktoren . . . .
Vortragende Räthe .
Vorsteher d. Präsidialbureaus}
Revisoren, Registratoren ete.,}
Kanzleidirektor . . . |
Kanzleisekretäre. ... . .
Unterbeamte .

21 000 21 000
12 000 12 000-7500—9900
 7500—11000
5400 7200

3000—5400 .
bene. 4800 0-00
1500—2700 1800—38300 1800—8800
900 —1500 1200—1500 1200—1800
Die Bestimmungen über Pensionen, Reliktengelder, Wohnungsveldzuschüsse,
 Tagegelder und Reisekosten sind die allgemeinen für
unmittelbare Staatsbeamte (s. Etat des Finanzministeriums Bd. II
Buch VII.
$ 315. Ein besonderes Eingehen auf die einzelnen Etatstitel erscheint
entbehrlich. Aus der geringen Höhe des Tit. 11 (4100 M.) geht hervor,
 dass von der Befugniss, Kommissarien zur Revision an Ort und
Stelle zu entsenden, nicht zu häufig Gebrauch gemacht wird. Allerdings
 wird der Fonds meist überschritten (1879 um 3302 M., 1900 um
6646 M., 1901 um 5603 M.). Diese Ueberschreitung hat jedoch ihren
Hauptgrund in der Heranziehung auswärtiger Hülfsarbeiter im
Revisionsdienst und in deren demnächstiger Anstellung als Revisionsbeamte.


Reichsausgaben,
8 316. Auch die für den Rechnungshof des Deutschen Reichs nachrichtlich vermerkten
 Ausgabebeträge weisen seit 1870 eine erhebliche Steigerung nach, Es betrugen
lie Ausgaben

7ür Preussan fürs Reich
1870 1907 1870 19038
Besoldungen. . . .. 353 700 a3 800 162600 770790
Wohnungsgeldzuschüsse . . . - 110 616 — 96 910
Andere persönliche Ausgaben . . . 13200 31 149 6900 36975
Sächliche Ausgaben . . . . . . 22620 34 955 9600 51400
Zusammen . . . 389520 1080520 179.100 956075.
Die Steigerung beim Reich ist hiernach noch eine viel bedeutendere, was wohl zum
Theil durch Hinzutritt der Kontrolle über die Reichsbank, die Schutzgebiete, die Reichslande
 u. s. w. (näheres bei Thrän a. a. 0.) mit verursacht ist.

Extraordinarium.
8 817. Die Oberrechnungskammer, welche ursprünglich ihren
Sitz in Berlin hatte, wurde bereits durch Königl, K.-O. v. 28. Okt. 1817
von Berlin nach Potsdam verlegt, weil damals in Berlin grosser
Wohnungsmangel herrschte, während in Potsdam viele Häuser leer
standen. „Die Oberrechnungskammer eigne sich zu dieser Verlegung,
da deren Geschäfte nicht geradezu an Berlin gebunden seien. sondern
auch füglich in Potsdam verrichtet werden können.“