V. Geheimes Civilkabinet. $$ 321—324, 1517

beiden Kabinetssekretäre eine gewisse Bevorzugung vor den mittleren
Beamten der Ministerien. Sie rangiren, wenn ihnen nicht anderweit
ein höherer Rang beigelegt ist, auf Grund der Allerhöchsten ÖOrdre
v. 98, Dez. 1857 mit den Titularräthen zweiter Klasse. Hierauf beruht
auch die Gepflogenheit, ihnen bei Allerhöchsten Charakterverleihungen
sogleich den Titel „Geheimer Hofrath“ zu verleihen.
Dem Bureauvorsteher, dessen Stellung 1852 geschaffen wurde, ist
die Geschäftsführung des Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamtenpersonals
— mit Ausschluss der beiden Kabinetssekretäre — unterstellt.
Das übrige Bureaupersonal besteht aus 1 Geheimen expedirenden
Sekretär und Kalkulator und 10 Geheimen Registratoren.
Die Kanzleigeschäfte werden von 2 Geheimen Kanzleisekretären
wahrgenommen. Die beiden Stellen sind im Jahre 1889 begründet
worden, bis zu welchem Zeitpunkte die Kanzleiarbeiten für das
Kabinet in den Bureaus des Staatsministeriums mitversehen wurden.
Das Unterpersonal besteht gegenwärtig aus 4 Kanzleidienern,
2 _ Portiers. 1 Hausdiener und 1 Heizer.

Etat,
$ 323. Das Geheime Civilkabinet hat (im Gegensatze zum Militärund
 Marinekabinet 8322 Anmerkung 2) seit jeher einen selbstständigen
 Etat gehabt. Nur wurden, so lange die erste Abtheilung von
dem ersten vortragenden Rath des Staatsministeriums geleitet wurde,
ein Theil der Ausgaben aus dem Etat des Staatsministeriums bestritten,?)
 so dass eine Vergleichung der gegenwärtigen Ktatsziffern
mit der Zeit vor 1874 kein richtiges Bild gewährt.

Einnahmen (Kap. 25d des Etats und Anl. CID).
8 324, Einnahmen finden sich erst seit 1883/84 auf dem Etat
des Civilkabinets. Damals wurden 8900 M. eingestellt, davon 2540 M.
gyesetzliche Wittwen- und Waisengeldbeiträge, welche wie bei den
übrigen Ressorts 1888/89 wieder fortfielen. Zwei weitere Posten,
welche auch heute noch auf dem Etat stehen, waren Tit 1 Beitrag des
Deutschen Reiches zu den persönlichen Verwaltungskosten des
Kabinets und Tit. 2 Sonstige Einahmen, enthaltend Beiträge von
höheren und niederen Beamten für Gas- und Wasserverbrauch, Schornsteinreinigung,
 Feuerungsmaterialentnahme aus den Beständen. Erlös
aus dem Verkauf alter Akten ete.
Beide Arten von Einnahmen bestanden auch schon vor 1883/84,
wurden aber bis dahin auf dem Etat des Finanzministeriums ausgebracht
 (s. Etatserläuterungen).

2) darunter auch die sämmtlichen Kosten der im Bureau des Staatsministeriums mitbesoreten
 Kanzleiveschäfte.