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Kleinere Etats.

Der Betrag des Tit. 1 (6300 M.) hat sich bis heute nicht geändert.
Er enthält Beiträge zu der Besoldung und dem Wohnungsgeldzuschusse
für einen Registrator (5100 M. seit 1874), sowie zur Remunerirung der
Sekretariatsbeamten für Besorgung der bei dem Geheimen Civilkabinet
in Reichsangelegenheiten vorkommenden Sekretariatsgeschäfte (1200 M.
seit 1881/82).
Tit. 2 betrug 1888/84 60 M. und hat sich bis 1903 auf 870 M. gesteigert.

Ausgaben (Kap. 47 des Ausgabeetats und Anl. CID).
$ 328, Die Ausgaben betrugen 1874 96000 M., haben sich also
seitdem bis 1903 auf fast das Doppelte gesteigert.
Die Steigerung vertheilte sich auf die verschiedenen Hauptausgabegruppen
 wie folgt:

1885/86 1890/91 1903
A. M. M,
1. Besoldungen . . .. 85 050 96 500 120 380
2. Wohnungsgeldzuschüsse . . 12 720 14 040 14 700
3. Andere persönliche Ausgaben . . 600 4 000 6 400 4800
4. Sächliche Ausgaben. .. . .. 19 800 22 400 _22 400 40220
Summe . . 96000 124 170 139 340 180 100.
Die starke Steigerung bei den sächlichen Ausgaben von 1890/91
zu 1908 ist hauptsächlich bei Tit. 7 (Bureaukosten eingetreten, und
zwar seit 1902, wo dem mit 10000 M. ausgesetzten Fonds weitere
10000 M. als Mehr für Heizung, Beleuchtung, Reinigung ete. nach
Ingebrauchnahme des neuen Dienstgebäudes (s. 8 331) zugesetzt werden
mussten.
Auch der Tit. 8 (Diäten, Fuhr- und Versetzungskosten), der bis
1900 lange Jahre 11400 M. betragen hatte, erfuhr 1901 eine Steigerung
auf 16000 M., nachdem er in den vorangegangenen 3 Jahren um
5—7000 M. alljährlich hatte überschritten werden müssen.
$ 8326, Die anderen persönlichen Kosten (oben Ziff. 4) haben
ihre Hauptsteigerung in den 70er und Anfang der 80er Jahre erfahren.
Ursprünglich stand nur Tit. 8 auf dem Etat (Ausserordentliche Remunerationen
 ete. für Subaltern- und Unterbeamte), der seit 1826 bis 1876
nur 600 M. betragen hatte, dann auf 1000 M., später auf 1500 und
1800 M. erhöht wurde (s. hierzu Bd. 1 Buch I 8. 97).
Tit. 5 (zur Remunerirung von Hülfsarbeitern) wurde ‚erst seit
1881/82 eingestellt und enthielt ursprünglich nur die aus Reichsfonds
erstatteten 1200 M. KExtraremunerationen für die Kabinetssekretäre
(s. $ 328). die aber später bei Gelegenheit von Gehaltserhöhungen der
Kabinetssekretäre zur Staatskasse eingezogen wurden und seitdem
lediglich in der Einnahme erscheinen. Es steht daher auf Tit. 5 nur
noch ein Posten von 3000 M., welcher zur Remunerirung von Hülfsarbeitern
 dient und 1886/87 ins Ordinarium eingestellt wurde, um den
vorübergehenden Bedarf von Hülfsarbeitern zu decken.