V. Geheimes Civilkabinet. $$8 325—328, 1519

Besoldungen.
8 327. Die Zahl und Besoldungshöhe der Beamten des Geheimen
Civilkabinets hat sich im Laufe der Zeit wie folgt gestaltet:

1890/91 1908
Zahl M. Zahl M.
Geh. Kabinetsrath 1 20000 1 20000
vortragender Rath . . _— 1 7500—9900 17 500-—11 000
Bureauvorsteher . . :| — ; 4 800 x 5 4003) 1 7 200
Erster Kabinetssekretär | : | 5 400 3 4800 1 - 5 400 1 7 200
ZweiterKabinetsekretär 4 800 } ; | 3600 |“ 4 800°) 1 6 600
Sekretär u. Registrator. 6 1500—4500 72) 2 400—4 800 9 3000—5400 11 3 000—6 000
Kanzleisekretäre . . .-- — — — 2 1800—3300 2 1800—3 800
Unterbeamte . . . . 4 750-1350 4 1050—1850 6 1200—1 500 8 1200—1 800
Kumme 2x 14 15 229 26

1ser6

Das Gehalt des Geheimen Kabinetsraths, das stets 15000 M. — und
nur vorübergehend Anfang der 70er Jahre 12000 M. — betragen hatte,
wurde 1889/90 mit Rücksicht auf die in allen Verwaltungsgebieten
Preussens und des Reichs eingetretene und fortdauernde Vermehrung
der Geschäftsthätigkeit, die natürlich auch auf die Arbeitslast des
Kabinetschefs zurückwirkte, auf 20000 M. erhöht. Dagegen fand bei
der allgemeinen Besoldungsauf besserung 1897/98 eine weitere Erhöhung
nicht statt. Der Kabinetschef rangirt in derselben Gehaltsklasse mit
dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts.
8 328, Der vortragende Rath und die mittleren und Unterbeamten
 stehen den betreffenden Beamten der Ministerien gleich.
Eine Art Sonderstellung nehmen die beiden Kabinetssekretäre ein.
Ihre Gehälter wurden durch Allerh. Ordre v. 2. Dez. 1842 auf 5400 M.
und 4800 M. festgesetzt. Sie erhielten seit 1874 ie 600 M. Remuneration
vom Reich.
Im Jahre 1893/94 wurden die Stellen des ersten und zweiten
Kabinetssekretärs auf 6600 bezw. 4800 M. Einzelgehälter fixirt, da „der
Umfang und die Eigenart der Dienstgeschäfte der Geheimen Kabinetssekretäre.
 sowie die an ihre Thätigkeit zu stellenden besonderen
Anforderungen dazu angethan sind, ihre Kräfte eher aufzureiben und
ihre Pensionirung früher herbeizuführen, als dies bei den übrigen
Bureaubeamten der Regel nach der Fall ist“.
Für den ersten Kabinetssekretär fiel damit die Remuneration von
800 M. vom Reiche fort (s. oben). 1897/98 brachte die allgemeine
Besoldungsaufbesserung beiden Beamten eine Erhöhung auf 7200 bezw.
5400 M., bis durch den Etat von 1903 das Gehalt des zweiten Kabinetssekretärs
 weiter auf 6600 M. erhöht wurde, „weil diese Stelle seit der

!) Geheime Kabinetssekretäre.
?) 5 Geh. Registratoren und Journalisten und 2 Assistenten.
3) und 1200 M. Funktionszulage.
1) und 600 M. vom Reich Remuneration; s. auch $&amp; 328 Abs, 3.