1520 Kleinere Etats.

letzten Gehaltsaufbesserung erheblich an Bedeutung zugenommen habe
und an die Inhaber der beiden Kabinetssekretärstellen bei der Eigenart
des Allerhöchsten Dienstes besonders auf Reisen im Gefolge Sr. Majestät
des Kaisers und Königs die gleich hohen Anforderungen gestellt werden
müssten“. Damit fielen auch für diesen Beamten die 600 M. Remunevation
 vom Reiche fort.
$ 329. Wegen der Kanzleisekretärstellen vgl. $ 322.
$ 330. Pensions-Reliktenverhältnisse u. s. w. sind die gleichen wie
bei allen unmittelbaren Staatsbeamten. Der Geheime Kabinetsrath
hat freie Dienstwohnung im Sinne des Regulativs vom %6. Juli 1880
und gegen 488,15 M. Benutzung von Gas, Wasserleitung und Centralheizung.
 Auch der Bureauvorsteher und 5 Unterbeamte haben Dienstwohnungen.

Extraordinarium,
$ 331. Extraordinäre Kosten sind für das Geheime Civilkabinet
in den letzten drei Dezennien nicht entstanden. Der Neubau in der
Wilhelmstrasse stand auf dem Extraordinarium des Etats der Bauverwaltung
 (1898—1900: 788 000 M.).

YI. Staatsarchirve.

Allgemeines.)
$ 332, Im 18. und im Anfange des 19. Jahrhunderts gab es in Preussen
nur eine einzige selbstständige Archivbehörde, nämlich das aus dem
Markgräflich - Brandenburgischen Archiv hervorgegangene Geheime
Staatsarchiv zu Cölln an der Spree (später Berlin), Dagegen bildete
in den allmählich zur preussischen Monarchie vereinigten sonstigen
Landestheilen (Provinzen) die Verwaltung der dort vorgefundenen
landesherrlichen Archive in der Regel einen Nebenzweig der Geschäftsführung
 der Regierungen.
Eine centrale Beaufsichtigung und Leitung sämmtlicher, auch der
in den Provinzen vorhandenen Archive erfolgte erst seit der Verordnung
 vom 27. Okt. 1810 (G.-S. 8. 4 u. 7), durch welche dem Staatskanzler
 (Hardenberg) das Arechivwesen untergeordnet wurde. Seinen
Bemühungen gelang es, vor Allem durch Anstellung besonderer
Archivbeamten in den Provinzen die Vereinigung des vielfach verstreuten
 Archivmaterials an einheitlicher Stelle durchzuführen, sowie
die Ordnung und Sichtung desselben und damit das gesammte provinzielle
 Archivwesen erheblich zu fördern. 1822 wurde auch ein

') Gollmert, Die preussischen Staatsarchive im Archiv für Landeskunde der preussischen
 Monarchie 1856. Bd. YI, S. 111 ff.