VI. Staatsarchive. $$ 329— 335.

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Direktorium des Geheimen Staatsarchivs eingesetzt, dessen Wirkungskreis
 auf sämmtliche Provinzialarchive sich miterstreckte.
Seit 1852 ist der Ministerpräsident als solcher Chef der Verwaltung
der gesammten Staatsarchive, ihm untersteht wiederum der Direktor,
jetzt Generaldirektor der Staatsarchive.
Gleichzeitig 1852 wurde das Geheime Staats- (und Kabinets-) Archiv zu Berlin in zwei
Abtheilungen getheilt, ein Königliches Hausarchiv und ein Geheimes Staatsarchiv,
 die unter die gemeinsame Leitung des Hausministers und des Ministerpräsidenten
zestellt wurden, von denen aber ersterem die spezielle Beaufsichtigung des Haus- und letzterem
 diejenige des Staatsarchives zustand. Die Provinzialarchive wurden daneben der unmittelbaren
 Aufsicht des zuständigen Oberpräsidenten unterstellt.
8 8383, Im Jahre 1856 bestanden in Preussen neben dem Geheimen
 Staatsarchiv zu Berlin, welches zugleich Staatsarchiv für die
Provinz Brandenburg ist,!) 7 Provinzialarchive, zu Königsberg, Stettin,
Breslau, Magdeburg, Münster, Koblenz und Düsseldorf, Bis Anfang
 der 70er Jahre kommen hinzu Posen (1870) und Sigmaringen
(1873), durch Einverleibung der neuen Provinzen: Aurich, Hannover,
Idstein, Osnabrück, Schleswig, Marburg, Hanau und Fulda, welche
beiden letzteren aber bald mit Marburg vereinigt wurden, Idstein
wurde später 1881 nach Wiesbaden verlegt.
In den letzten Jahrzehnten sind neueingerichtet die Provinzialarchive
 zu Wetzlar und zuletzt zu Danzig (1901), so dass ihre Zahl
gegenwärtig auf 17 gestiegen ist.
&amp; 8384. Zweck der Provinzialarchive ist nicht allein, alle
den betreffenden Landestheil angehende und nicht mehr als
kurrent anzusehende Urkunden und Akten von geschichtlichem
Interesse aufzubewahren?) sondern auch Auszüge und Abschriften
der im Besitze von Gemeinden, Privaten oder ausländischen Behörden,
die sich auf die Provinz beziehen, zu sammeln,®) und endlich auch
Bücher über die betreffende Landesgeschichte in möglichster Vollständigkeit
 anzuschaffen.

Organisation.
&amp; 335. An der Spitze des gesammten Archivwesens steht ein
Generaldirektor,*) der zugleich Direktor des Geheimen Staatsarchivs
zu Berlin ist.
Seit 1896/97 (Nachtragsetat) ist die Stelle eines zweiten Direktors,
beauftragt mit der Geschäftsführung am Geheimen Staatsarchive
geschaffen worden (Rang der Ministerialräthe 3. Klasse).

1) Der Grund, weshalb die märkische und die den Staat im Ganzen betreffenden
Archivalien von jeher in lokaler (Gemeinschaft verblieben sind, liegt darin, dass zu der Zeit,
wo die preussischen Archive sich zu bilden anfıngen, der Besitz der Landesherrn sich auf
lie Markgrafschaft Brandenburg beschränkte.
?) vgl. $ 1 der Instruktion für die Beamten der Staatsarchive in den Provinzen (M.BL.
di V, 1867 S. 327). '
3) 818 a. a. 0. 4) seit 1900, s. $ 336,