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Wiesbaden 267 300 M. Auch Posen und Marburg verursachten in diesem
Zeitraum erhebliche Kosten durch Restaurirungsarbeiten u. s. w. 1903
sind für Bibliothek und Dienstwohnung des ersten Sekretärs am
Historischen Institut in Rom 19370 M. eingestellt worden.

Kleinere Etats.

VII. General-Ordenskommission.

$ 346, Die früher getrennt und zu dem Geschäftskreise mehrerer
Staatsbehörden, namentlich dem Allgemeinen Kriegsdepartement und
dem Civil- und Militärkabinet Sr. Majestät des Königs gehörig gewesenen
Ordensangelegenheiten sind durch die Königl. Kab.-O. v. 6. Jan. 1810
vereint einer besonders für diesen Zweck errichteten Behörde übertragen
 worden, welche nach ihrem an des Königs Majestät erstatteten
Berichte vom 13, ej. den Titel „General-Kommission in Angelegenheiten
 der Königlich Preussischen Orden“ angenommen hat.
Zu dem Geschäftskreise der Königlichen General-Ordenskommission
gehört nach dem $ 15 der Erweiterungsurkunde v. 18. Jan. 1810 für
die Königlich Preussischen Orden und Ehrenzeichen die Anschaffung
der Ördensinsignien, die Führung vollständiger Listen und deren Berichtigung
 durch das Nachtragen des Abganges und Zuwachses, das
Vorlegen von Auszügen aus diesen Listen, und auf Verlangen Sr.
Majestät die Erstattung von Berichten, sowie die Ausführung der
Allerhöchten Aufträge,
Hiermit stimmt die Bestimmung in der Königlichen Kab.-O. v.
6. Jan. 1810 (a. a. O.) überein, wonach Se. Majestät der König Sich
vorbehält, Sich der gedachten Behörde als einer allgemeinen Kommission
 für die Listen, die Auszüge daraus und für die Insignien zu
bedienen, und den Umständen nach bei den kleinen Orden und
Medaillen Bericht von ihr zu erfordern.')
Durch den Allerh. Erl. v. 22, Jan. 1850 ist die obere Leitung der
General - Ordenskommission dem Präsidenten des Staatsministeriums
übertragen.

Geschäftsführung. Beamte.
$ 347. Die Geschäfte der General-Ordenskommission werden von
einem Präses und mehreren Mitgliedern (4) geführt, die von jeher als
solche keine Gehälter beziehen.

') Auch hat die General-Ordenskommission die Anordnungen zum Ordensfeste zu treffen,
für die Anschaffung, Aushändigung und Rückgabe der Dekorationen, sowie für Liquidation
und Zahlung des Ehrensolds an die Senioren und Inhaber des Eisernen Kreuzes zu sorgen
Sten. Ber. d. II. Kammer 1849/50 IV 2058.