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Kleinere Etats.

In der Anlage CV sind die einzelnen Etatsposten und ihre Höhe
in den Jahren 1870, 1885/86 und 1903 zusammengestellt. Besondere
Bemerkungen zu den einzelnen Posten sind nach den vorstehenden
Ausführungen nicht mehr zu machen.

IX. Deutscher Reichs- und Preussischer Staatsanzeiger.

Entwickelungsgeschichte,'!)
$ 357. Der erste Vorläufer des heutigen Reichs- und Staatsanzeigers
 war die am 2. Januar 1819 neu begründete „Allgemeine
 Preussische Staatszeitung“.
Mit dieser Zeitung wurde der doppelte Zweck verfolgt: ein amtliches
 Publikationsorgan und zugleich ein politisches Blatt zu
schaffen, welches geeignet war, die öffentliche Meinung in politischen
Dingen richtig zu stellen und über die Absichten der Staatsregierung
aufzuklären.
Die Versuche der Lösung des hiermit aufgestellten Problems der
Verbindung eines amtlichen Blattes mit einer politischen Zeitung
bilden den Inhalt der Geschichte des Blattes von seinem Entstehen
bis zum Jahre 1853. Durch die am 1, Juli 1843 erfolgte Umwandlung
des bisherigen amtlichen Blattes in die „Allgemeine Preussische
Zeitung“ wurden die Beziehungen des Blattes zur Staatsregierung
einigermassen gelockert.
Im Jahre 1848 wurde jedoch beschlossen, das Blatt wieder in ein
offizielles umzuwandeln, das demgemäss vom 1. Mai 1848 ab unter
dem Titel „Preussischer Staatsanzeiger“ erschien. Es erhielt
ausser dem amtlichen einen nichtamtlichen Theil, welcher letztere
aber nur referiren und das ihm zur Verfügung gestellte Material der
Gesetzgebung und Verwaltung veröffentlichen sollte. Mit dem 1. Juli
1851 trat eine neue Umwandlung des Blattes ein, das von jetzt ab
nur einen amtlichen Theil mit Hinweglassung aller politischen und
sonstigen Nachrichten enthielt; ausserdem wurde es auch für Insertionen
 von Behörden freigehalten. Um diesen Wandel auch äusserlich
 zum Ausdruck zu bringen, wurde dem amtlichen Blatt der "Titel
„Königlich Preussischer St aatsanzeiger“ beigelegt. Als
Beilage wurde den Abonnenten ein politisches Blatt in Gestalt der
neubegründeten gouvernementalen „Preussischen Adlerzeitung“
beigegeben, welche letztere indess mit dem 1. Juli 1853 wieder einging,
 da sie durch ihre Verbindung mit dem amtlichen Blatt in ihrer
freien Bewegung gehemmt war und somit die Aufgabe eines politischen
Blattes nicht erfüllen konnte. Von diesem Zeitpunkt ab wurde der

‚ vgl. Nr. 310 des Reichsanzeigers (vom 30. Dezember) 1893