{X. Deutscher Reichs- und Preussischer Staatsanzeiger. $$ 350a—362. 1535

Etatsmässige Behandlung.
8861. Als das Blatt „Königl. Preussischer Staatsanzeiger“ wurde und
.n das Ressort des Staatsministeriums überging (1851). wurden die erforderlichen
 Zuschüsse in den Etat des Bureaus des Staatsministeriums
 (s. diesen $ 291) aufgenommen und so den Kammern
unterbreitet. Im Jahre 1873 wurden zum ersten Mal die Hauptsummen
der Ausgabe und Einnahme in dem genannten Etat aufgeführt und
von 1874 ab ein selbstständiger detaillirter „Etat des Deutschen
Reichs- und Königlich Preussischen Staatsanzeigers“ als
Theil des Staatshaushaltsetats dem Landtage vorgelegt.

Einnahme (Kap. 25h Tit. 1—3).
S$ 362. Kap. 25h Tit. 1. Von dem Debit des Reichs- und Staatsanzeigers
 und der Nebenblätter 1903: 160000 M.
Das Abonnement der „Allgemeinen Preussischen Staatszeitung“
kostete im Jahre 1819 bei wöchentlich zweimaligem Erscheinen jährlich
 5 Thaler, 1820 bei dreimaligem Erscheinen gleichfalls 5 Thaler;
von 1824 an erschien das Blatt täglich zum Jahrespreise von 6 Thaler,
welcher mit dem 1..Juli 1830 auf 8 Thaler erhöht wurde. Als der
nicht amtliche Theil fortfiel (1851) wurde der Abonnementspreis auf
den „Königlich Preussischen Staatsanzeiger“ auf vierteljährlich 20 Sgr.
herabgesetzt, kurze Zeit darauf auf 25 Sgr. erhöht. In Verbindung mit
der „Preussischen Adlerzeitung“ (s. $ 357) kostete das Blatt vierteljährlich
 1 Thaler 7'/, Sgr. für Berlin und Umgegend, 1 Thaler 17'/, Sgr.
für alle Provinzen der Monarchie. Mit dem Aufhören der „Preussischen
 Adlerzeitung“ blieb das vierteljährliche Abonnement auf den
‚Königlich Preussischen Staatsanzeiger“ von 25 Sgr. bestehen bis zum
Jahre 1861, von wo ab der Abonnementspreis auf 1 Thaler festgesetzt
wurde. Vom 1. April 1871 ab wurde bei dem erweiterten Umfange
das Abonnement auf 1 Thaler 7'/, Sgr. und am 1. Juli 1878 auf
| Thaler 15 Sgr.=4 M. 50 Pf. vierteljährlich — der noch jetzt gültige
Abonnementspreis, der völlig dem im Jahre 1824 bei sechsmaligem
Erscheinen eingeführten Preis entspricht, erhöht.
Vom 1. Januar 1901 ist ein neuer Zeitungsgebührentarif in Kraft
getreten. Die Reichspostverwaltung hat den Debit (Verkauf) des Anzeigers
 und seiner Beilagen übernommen und bezieht dafür ein Fünftel
des Abonnementsbetrages als Provision (Kap. 53 Tit. 7 der Ausgabe).
Die Steigerung des Tit. 1 der Einnahme im Tarife hat auch diesen
Ausgabeposten dauernd erhöht. Er betrug 1875, wo er zum ersten
Mal im Etat erschien!) 17800 M., 1885/86 18300 M., 1903 30500 M.
Ein Theil des Anzeigers wird durch die Expedition direkt verkauft.
 Einzelne Nummern kosten 25 Pf. (s. 8 365).

1) In dem Jahre 1874 wurde die der Post zu zahlende Provision BE von dom Br
zebniss der Abonnementsgelder in Abzug gebracht, was dem Art. 99 der Verfassung:
widersprach.