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Kleinere Etats,

Nach der Rechnung betrugen die Betriebsüberschüsse von 1892,93
ab bis 1902:
1892/93: 192 985,37 !”
1893/94: 206 083,35
1894/95: 212 640,98
1895/96: 221 382,60
1896/97: 209 382,45
1897/98: 217 273.70

An den Ueberschüssen ist neben Preussen auch das Reich betheiligt
 und auf dieser Betheiligung beruht die Einstellung des Tit. 11
seit 1877 in den Etat.
Anfangs war das Reich für die erforderlichen Zuschüsse mit einem
Drittel, Preussen mit zwei Dritteln herangezogen worden; in demselben
Verhältniss wurden von 1877/78 an die Ueberschüsse vertheilt bis zum
Jahre 1887/88, von wo an in Anbetracht des Umfanges der aus Reichsgesetzen
 einlaufenden Einnahmen die Ueberschüsse zwischen dem
Reich und Preussen je zur Hälfte vertheilt wurden.
Die Berechnung des Reichsantheils erfolgt in der Weise, dass von
den Einnahmen die Betriebskosten, zuzüglich der aversionirten von
Tit. 8 auf Kap. 63 Tit. 2a übernommenen Postportobeträge in Abzug
gebracht werden.
Davon gebührt zunächst der Preussischen Staatskasse der Betrag
der gesetzlichen Wittwen- und Waisengelder für Hinterbliebene von
Beamten des Reichs- und Staatsanzeigers, welche unter Kap. 62 Tit. 5a
des Etats des Finanzministeriums zur Verrechnung gelangt.
Von dem hiernach verbleibenden Ueberschuss steht je die Hälfte
der Reichskasse und der Preussischen Staatskasse zu.
Rechnungsmässig hat hiernach das Reich an Betriebsüberschüssen
aus der Verwaltung des Reichs- und Staatsanzeigers erhalten von
18992/9383 — 1908 :

1892/98 :
1893/94:
1894/95 :
1895/96 :
1896/97 :
1897/98 +

96 492,69 M
L03 016,68
106 820,49
110 691,30
104 691,28
108 686.85

,
ug

1898/99: 109 800,97 M.
1899: 121 149,06
1900: 127 355,58
1901: 115 403,20
1902: 11246481

$ 372, Extraordinäre, insbesondere bauliche Kosten sind nicht
entstanden. Die Redaktion und Expedition ist in gemietheten
Räumen untergebracht, deren Miethe aus Tit. 8 des Ordinariums gedeckt
 wird.