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Vorbemerkungen.

fügten Beilagen haben lediglich die Bedeutung von zur Motivirung und
Erläuterung der Etatsansätze dienenden Mittheilungen.
Gleichzeitig wurden auch die besonderen Etats für die Hohenzollernschen Lande und
das Jadegebiet beseitigt,
Mit den durch das Gesetz gebotenen Aenderungen des Etats
wurden andere auf eine übersichtlichere und einfachere Gestaltung abzielende
 verbunden. Dabei verschwand der „Etat des Finanz-Ministeriums“
 als solcher und wurde ersetzt durch denjenigen der allgemeinen
 Finanzverwaltung, der nun auch die Einnahmen der allgemeinen
 Kassenverwaltung enthielt. Er entsprach daher inhaltlich
den heutigen Etats der allgemeinen Finanzverwaltung und des Finanzministeriums.
 Erst im Jahre 1880/81 wurde aus diesem der
heutige Etat des Finanzministeriums ausgesondert. In der
Darstellung dieses Buches werden nun aus der Zeit vor 1880/81 nur
diejenigen Kinnahmen und Ausgaben des Etats des Finanz-Ministeriums
vor 1873, dagegen auch diejenigen Einnahmen und Ausgaben des
Etats der allgemeinen Finanzverwaltung von 1873—1879/80 berücksichtigt
 werden, die nach der heutigen Eintheilung auf den Etat des
Finanz-Ministeriums gehören. Die übrigen finden bei der „Allgemeinen
Finanzverwaltung“ Erwähnung.

$ 2. Aus dem I. Bande dieses Werkes hat der Leser ersehen,
dass die sämmtlichen Ueberschussverwaltungen Preussens nicht auf
dem Etat desjenigen Ministeriums, von dem sie ressortiren, erscheinen,
sondern für sie eigene Etats gebildet sind. Auf dem Etat des Finanz-Ministeriums
 finden wir daher auch weder die direkten und indirekten
Steuern, noch die Einnahmen und Ausgaben der Lotterieverwaltung,
der Münzverwaltung und der Seehandlung. Noch erheblicher sind die
Einnahmen, deren Dienst vom Finanzminister ressortirt, die aber auf
dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung erscheinen. Alles, was
an Einnahmen beim Finanzministerium etatisirt wird, sind diejenigen
der Wittwen- und Waisenverpflegungsanstalten, Miethseinnahmen aus
fiskalischen Dienstgebäuden u. dergl., aussergerichtliche Geld- und Ordnungsstrafen,
 erstattete Kosten aus den Verwaltungsstreitverfahren, Verwaltungskosten-Beiträge,
 herrenlose Verlassenschaften und die Einnahmen
 der Berliner Thiergartenverwaltung, Alles in Allem (1908)
noch nicht 2.005 Mill. M.
Andererseits freilich finden wir auch die (1903) ca. 705 Millionen
Ausgaben der allgemeinen Finanz- und der Staatsschuldenverwaltung
auf den besonderen Etats dieser Verwaltungen. Indess ist dafür der
Etat des Finanz-Ministeriums mit Ausgaben belastet, die nach ihrem
Charakter nur zum kleinsten Teile seinem Ressort zur Last fallen.
Denn einige 60 Proz. seines Ausgabe-Ordinariums entfallen auf Wartegelder,
 Pensionen und Unterstützungen der Civilbeamten aller
Ressorts, ungefähr 8 Proz. auf das ebenfalls für alle Ressorts zu