Vorbemerkungen. $ 2. 1545

leistende Portoaversum. Sodann finden sich hier, und nicht, wie man
vermuthen sollte, auf dem Etat des Ministeriums des Innern die Ausgaben
 für die Provinzial- und Bezirksbehörden der allgemeinen Landesverwaltung,
 während diejenigen für die Kreisbehörden derselben, wie
»ben dargestellt, auf dem letztgedachten stehen. Hierauf entfallen
weitere rd. 18 Proz. des Ordinariums. So ist gerade im Etat des
Finanz-Ministeriums das Verhältniss der Einnahmen zu den Ausgaben
ungünstiger als in denen aller anderen Ministerien mit Ausnahme der
'm preussischen Etat finanziell nicht ins Gewicht fallenden der auswärtigen
 Angelegenheiten und des Krieges: 1903 standen 114'/, Müll.
lauernden Ausgaben nur 2 Millionen Einnahmen gegenüber, während,
wenn die Einnahmen und Ausgaben der Steuerverwaltung, der Lotterie,
Seehandlung, Münz-, Staatsschulden- und allgemeinen Finanzverwaltung
 hier erschienen, sich das Verhältniss wie rd. 942 zu 774
Millionen und, wenn ihm die Ausgaben für die Beamten anderer
Ressorts u. s. w. abgenommen würden. noch günstiger auf der Kinnahmeseite
 stellen würde.
Dieser Inhalt des Etats des Finanz-Ministeriums veranlasst uns,
zumal von den relativ geringfügigen Einnahmen mehr als '/, korrespondirenden
 Ausgaben gegenübersteht und daher zweckmässig im
Zusammenhange mit diesen besprochen wird, von der in anderen
Büchern dieses Werkes beobachteten Anordnung abzuweichen und uns
den Ausgaben vor den Einnahmen zuzuwenden.
Sodann aber scheint uns mit Rücksicht darauf, dass auf dem Etat
des Finanz-Ministeriums die Ausgaben für die meisten Behörden der
allgemeinen Landesverwaltung und für die Warte- und Ruhegehälter
sowie die Reliktenversorgung der Beamten aller Ressorts stehen, hier
der geeignete Platz, für einen Abriss nicht nur der Organisation und
Zuständigkeit des Finanz-Ministeriums, sondern auch der Organisation
der allgemeinen Landesverwaltung und für eine Skizze der allgemeinen
Rechtsverhältnisse der Beamten zu sein.
Das vorliegende Buch wird also 3 Hauptabschnitte umfassen,
nämlich:

I. Die Organisation des Finanz-Ministeriums und der allgemeinen
 Landesverwaltung.
{l. Allgemeine Beamtenverhältnisse,
Il. Die Ausgaben und Einnahmen auf dem Etat des Finanz-Ministeriums.
