[I. Abschnitt, Seit Erlass der Kreisordnung v, 13. Dezember 1872. $$ 18, 14. 1559

lie man aber aus ihr folgerte, war die Beseitigung des Sta aber af &gt;
Indess kam man schon zwei Jahre später von der Ansicht ES  SHN-.
als mit der Repräsentativ- Verfassung unvereinbar en — wurde
schweigend beseitigt sei, mit Recht zurück, und im Jahre 18;
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; en a den ee rekenem im Einzelnen während des ZolaumS
vis 1872 eingetretenen Veränderungen nachzugehen liegt NEE ara nie
Rahmens dieses Werkes; nur auf den oben Bd. II S. „orwn Ave
Uebergang der Externa der kirchlichen Verwaltung mit ee  ochmals
nahmen von den Regierungen auf die Konsistorien sei hier
hingewiesen.

II. Abschnitt.

Die Verwaltungsorganisation seit Erlass der Kreisordnung
y. 13. Dezember 1872.

$ 14, In den Verfassungskämpfen der 40er Jahre hatten: sich Anschauungen
 zum Siege durchgerungen, die zwar erleuchtete Geister,
wie ein Stein, einerseits zwar noch unklarer, andererseits aber mit
weiserer Mässigung, als derjenigen, mit der sie später im Sturm und
Drang jener Jahre oft vertreten wurden, schon im Anfange des Jahrhunderts
 gehegt hatten, für deren praktische Durchführung damals
aber Zeit und Menschen in Preussen noch nicht reif waren. Das
durch die Verfassung zur Theilnahme an der Gesetzgebung berufene
Volk verlangte eine solche Teilnahme auch an der Verwaltung und
[ühlte sich der bureaukratischen Bevormundung entwachsen, der Staat
fühlte sich mehr und mehr ausser Stande, die einzelnen Landestheile
lediglich durch sein Berufsbeamtenthum ohne thatkräftige und thatlustige
 Mitwirkung der Bevölkerung der in seinem eigensten Interesse
gebotenen wirthschaftlichen Entwicklung entgegenzuführen, das rascher
pulsirende öffentliche und wirthschaftliche Leben verlangte rasche
Entschlüsse, thatkräftiges Eingreifen, die Empfindung eigener Verantwortung
 in höherem Masse, als die kollegialischen Behörden, wie sie
im ersten Drittel des Jahrhunderts organisirt waren, zu prästiren geeignet
 waren. Der erste Versuch, die Fesseln, welche die Verfassung
der Kommunalverbände der Entfaltung der in dem gereifteren Volke
entwickelten Fähigkeiten anlegte, zu lösen und diese Verfassung dem
Wortlaute und Geiste der Verfassungsurkunde anzupassen, war ein voller
Misserfolg, in erster Linie desshalb, weil er nach der Schablone unternommen
 war und die Widerstandskraft derjenigen Elemente, deren Vor-Op

