[570 I. Hauptabschnitt. Organisation des Finanzministeriums n. der Landesverwaltung,

eine Kirchen- und Schulabtheilung, Aurich ‚eine Abtheilung für
direkte Steuern und Domänen erhalten haben (vergl. Bd. 7 S. 74),
die Abtheilungen einzelner Regierungen für direkte Steuern, Domänen
und Forsten getheilt sind, in Arnsberg ein besonderer Dirigent der
Kirchen- und Schulabtheilung angestellt ist und einzelnen Regierungspräsidenten
 ein zweiter Oberregierungsrath beigegeben ist (vergl.
hierüber im Abschnitt über die Ausgaben für die Provinzialbehörden
der allgemeinen Landesverwaltung). ;
Welche Aenderungen in der Organisation und Zuständigkeit der
bei der Reform im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts geschaffenen
Ministerien im Laufe der Zeit eingetreten sind, ist, soweit es sich
nicht um das Finanzministerium handelt, in den den betreffenden
Ministerien und den ihnen unterstellten Betriebsverwaltungen gewidmeten
 Büchern dieses Werkes ausgeführt. Was aber das Finanz-Ministerium
 anlangt, so ist der Ueberweisung der Domänen- und
Forstverwaltung im Jahre 1878 und der Theilung der direkten und
indirekten Steuerverwaltung im Jahre 1867 auch schon auf 8. 74 f.
ınd 1238 des I. Bandes gedacht. In Folge dieser Massnahme besteht
las Finanz-Ministerium jetzt aus 3 Abtheilungen, nämlich der I. für
Jas Etats- und Kassenwesen, der II für direkte und der III. für in-Jirekte
 Steuern.