I. Abschnitt. IL Kapitel. Vorbildung und Anstellung. $8$ 27, 28. 1581

Stelleneinkommen , bei Probedienstleistung nur eine fortlaufende Remuneration von
mindestens 3/, des Stelleneinkommens gewährt.
$ 27, Soweit die Besetzung nicht durch Militäranwärter zu erfolgen
hat, gehen die mittleren Beamten aus den Civilsupernumerarien
hervor, deren Annahme in durch die Ministerien bestimmter Zahl
durch die betreffende Provinzialbehörde erfolgt und voraussetzt Erfüllung
 der allgemeinen Militärverbindlichkeiten, Fähigkeit, sich drei
Jahre zu unterhalten und entweder Reifezeugniss einer 6klassigen
höheren Lehranstalt oder Bestehen der nach Abschluss des Besuches
der Untersekunda einer neunklassigen höhern Lehranstalt abzulegenden
 Prüfung (vergl. Buch 18. 221 ff. dieses Bandes). Behufs Erlangung
 der Befähigung zur Anstellung im Bureau- und Kassendienst
 haben sowohl die Civil- als auch die Militär - Supernumerarien.
 nach einem mehrjährigen unentgeltlichen Vorbereitungsdienst
 eine Prüfung abzulegen, von der befreit sind nur Referendarien,
die einen 2jährigen Vorbereitungsdienst als solche absovirt haben.
Vorbereitungsdienst und Prüfungen sind für die einzelnen Verwaltungszweige durch Anardnungen
 der Ressortminister geregelt. Der Vorbereitungsdienst beträgt bei den meisten
Verwaltungen mindestens 3, für Militäranwärter mindestens 2 Jahre, bei der Justiz für
Gerichsschreiber 21, Jahre, für Gerichtsschreibergehülfen (nur Militäranwärter) 9, für Getichtsvollzieher
 (ebenfalls nur Militäranwärter) 6 Monate. Die Prüfungen werden vor
Kommissionen abgelegt, die aus höheren und im Kassen- und Rechnungswesen erfahrenen
mittleren Beamten zusammengesetzt sind und für die einzelne Verwaltung beziehentlich am
Sitz des Oberpräsidenten, Oberbergamts, der Eissnbahndirektion u. s. w., für die direkte
Steuerverwaltung am Sitz einzelner, je nach Bedarf alljährlich bestimmter Regierungen,
für die Prüfung der Polizeianwärter am Sitz solcher Regierungspräsidenten, dem Königliche
Polizeiverwaltungen unterstellt sind, für die Gerichtsschreiherprüfung bei den Oberlandesgerichten
 und dem Landgericht Hechingen, für die Gerichtsschreibergehülfen und Gerichtsvollzieher
 bei den Landgerichten bestehen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden
and muss von Civilanwärtern spätestens 5 Jahre nach Beginn des Vorhereitungsdienstes
Abgelegt sein, widrigenfalls Entlassung erfolgt.
$ 28, Die Ernennung der Beamten erfolgt durch den König
oder in seinem Auftrage durch die oberen Behörden. ‚Der König
selbst vollzieht alle Ernennungen — einschliesslich Charakterverleihungen
 — von der vierten Rathsklasse (einschliesslich) aufwärts
und zu Titularräthen, ferner sämmtlicher Richter und Staatsanwälte,
sämmtlicher ernannten Mitglieder der Bezirksausschüsse, der Universitätsprofessoren
 und Direktoren höherer Schulen, endlich auch der
Rendanten der Hauptkassen (Verordn. über die veränderte Verfassung
aller obersten Staatsbehörden v. 27. Okt. 1810 — G.-8. 8. 3 — Verfassungsurkunde
 Art. 87, Ausführungsges. Z. Gerichtsverfassungsgesetz
 v. 24. April 1878 — G.-8. S. 230 — 88 7, 60, Landesverwaltungsgesetz
 8 28). Im Allgemeinen werden von den nicht vom König zu
ernennenden Beamten ernannt die höheren der V. Rangklasse von
den Ressortministern, die mittleren und unteren Beamten von den
Chefs der Provinzialbehörden, bei der Justiverwaltung unter Mit-Wirkung
 des Oberstaatsanwalts bezw. bei Justizgefängnissen durch
den Letzteren unter Mitwirkung des Ersteren.